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Blumenkübel tötet Mann in Berlin: Frau angeklagt

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Blumenkübel tötet Mann in Berlin: Frau angeklagt
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Windböe, Balkon, Tod

Blumenkübel wird zur tödlichen Waffe – jetzt Anklage

25.06.2026 – 02:32 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Die Unfallstelle (Archivbild): Rettungskräfte wurden am Ostermontag zum Berliner Vinetaplatz alarmiert. (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)

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Ein Blumenkübel fällt vom Balkon – ein Mann stirbt vor seinem eigenen Haus. Nun steht eine Berlinerin vor Gericht, weil der Kübel nicht gesichert war.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen eine 32-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Frau soll im April durch einen ungesicherten Blumenkübel auf ihrem Balkon den Tod eines 61-jährigen Mannes verursacht haben.

Der Frau wird vorgeworfen, einen 4,875 Kilogramm schweren Ton-Blumenkübel auf der Brüstung ihres Balkons im zweiten Stock abgestellt zu haben – außerhalb einer Metallstrebe des Geländers und direkt in Richtung des darunter liegenden Gehwegs, ohne ihn zu sichern.

DWD gab für Tattag Warnung vor Windböen für Berlin aus

Am 5. April hatte der Deutsche Wetterdienst für Berlin eine Warnung vor Windböen herausgegeben. Am darauffolgenden Ostermontag soll eine Böe den Kübel vom Balkon gefegt haben. Er traf den 61-Jährigen, der selbst in dem Haus am Vinetaplatz in Berlin-Gesundbrunnen wohnte, auf dem Gehweg am Kopf. Trotz sofortiger Reanimationsversuche starb er noch am Ort.

urn:newsml:dpa.com:20090101:260406-935-1263530Vergrößern des Bildes
Blutspuren am Tatort. (Quelle: Carsten Koall)

Feuerwehr und Polizei waren zum Vinetaplatz ausgerückt und fanden den Mann vor dem Gebäude. Zwei Tage nach dem Unglück hatten Anwohner Kerzen, ein Foto und Blumen vor dem Haus aufgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion angeordnet. Nach Abschluss der Ermittlungen erhob die Generalstaatsanwaltschaft nun Anklage. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten.

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