Blinker, Bremslicht, Helm

E-Scooter in Italien: So streng sind die neuen Regeln


07.05.2026 – 14:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Im Italienurlaub mit dem eigenen E-Scooter auf Erkundungstour? Dafür müssen erst einige Bedingungen erfüllt sein (Symbolfoto). (Quelle: IMAGO/Jochen Eckel)

Camping-Urlauber und Ausflügler, die mit dem eigenen Auto unterwegs sind, nehmen gerne ihren E-Scooter mit in den Urlaub. In Italien ist ab kommenden Sonntag aber Vorsicht geboten.

Urlauber, die ihren eigenen E-Scooter mit nach Italien nehmen, sollten vorsichtig sein: Ab dem 16. Mai 2026 drohen bei Verstößen Bußgelder und sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Hintergrund ist eine Reform des italienischen „Codice della Strada“, also der Straßenverkehrsordnung, erklärt die Automobilfachzeitschrift „Auto Motor und Sport“. „Mit den neuen Regeln führt Italien eines der strengsten E-Scooter-Gesetze Europas ein“, heißt es hier. Geplant sind unter anderem neue Vorgaben für Kennzeichnung, technische Ausstattung, Versicherung und Nutzung.

Künftig muss jeder E-Scooter in Italien über ein offizielles Identifikationskennzeichen verfügen. Vorgesehen ist ein personenbezogener Aufkleber, der online oder bei zuständigen Stellen beantragt werden kann.

Genau darin liegt für viele deutsche Urlauber das Problem. Zwar besitzen E-Scooter in Deutschland bereits eine Versicherungsplakette als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Italien setzt nun jedoch auf ein eigenes nationales Kennzeichnungssystem. Ob deutsche Versicherungskennzeichen automatisch anerkannt werden, ist bislang nicht abschließend geklärt, schreibt „Auto Motor und Sport“.

Das italienische Infrastruktur- und Verkehrsministerium erklärte im Fernsehsender Rai: „Es ist rechtlich nicht möglich, in Italien mit einem E-Scooter zu fahren, der über keine offizielle Straßenverkehrskennzeichnung und keine Versicherung verfügt.“ Mehrere italienische Medien berichten daher bereits, dass auch ausländische Fahrer sämtliche neuen Vorgaben erfüllen müssen.

Neben der Kennzeichnung wird in Italien künftig auch eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Nach aktuellen Angaben des Infrastruktur- und Verkehrsministeriums sowie des Wirtschaftsministeriums soll diese Regel allerdings erst ab dem 16. Juli 2026 gelten. Die übrigen Vorschriften treten bereits Mitte Mai in Kraft.

Ferner verschärft Italien die technischen Anforderungen an E-Scooter. Künftig müssen die Fahrzeuge unter anderem mit Blinkern vorn und hinten sowie mit einer Bremsleuchte ausgestattet sein. Viele ältere oder günstigere Modelle aus Deutschland dürften diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Außerdem gilt künftig eine generelle Helmpflicht für alle Fahrer.

Auch bei den erlaubten Einsatzorten gibt es Einschränkungen. E-Scooter dürfen künftig nur noch auf innerörtlichen Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind sie verboten. In Fußgängerzonen ist lediglich Schrittgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.

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