Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Neuzugang Enzo Leopold erleidet Kreuzbandriss

3 September 2026

Hier droht Anlegern der Totalverlust

3 September 2026

„Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“: RTL zeigt KI-generierte Sendung

3 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»BGH-Urteil: Schutz vor „Mogelpackungen“ gestärkt
Lifestyle

BGH-Urteil: Schutz vor „Mogelpackungen“ gestärkt

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
BGH-Urteil: Schutz vor „Mogelpackungen“ gestärkt
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Versprechen Verpackungen eine größere Menge als im Produkt enthalten ist, sprechen Verbraucherschützer von Mogelpackungen. Ein neues Urteil soll vorbeugen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) möchten Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen „Mogelpackungen“ bei Produkten schützen. Ist die Verpackung gerade mal zu zwei Drittel gefüllt, ist dies irreführend und daher unzulässig, stellten die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch verkündeten Urteil zu einer Tube Herrenwaschgel von L’Oréal klar.

Die Kunststofftube mit 100 Millilitern Waschgel war in der Onlinewerbung von L’Oréal auf dem Deckel stehend abgebildet. Der so untere Teil ist transparent und daher der orangefarbene Inhalt sichtbar. Im oberen Teil bis zum Falz ist die Tube silbern eingefärbt und der Inhalt daher nicht sichtbar.

Mit ihrer Klage gegen den Hersteller rügte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Werbung suggeriere eine auch im undurchsichtigen Teil bis oben gefüllte Tube. Das treffe aber nicht zu. Daher sei die Werbung unlauter und zu unterlassen.

Der BGH gab der Klage nun statt, ging in der Begründung aber darüber noch hinaus. Er entschied, „dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht („Mogelpackung“), wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist“. Darin liege eine „spürbare Interessenbeeinträchtigung“ der Verbraucher, weil die Verpackung „in relevanter Weise über ihre relative Füllmenge täuscht“.

Ausnahmen aus technischen Gründen sind nach dem Karlsruher Urteil zulässig, zudem auch dann, wenn die Verpackung die tatsächliche Füllmenge erkennen lässt. Beides sei hier aber nicht der Fall. Mit der Verpackung selbst sei daher auch die Werbung dafür wettbewerbswidrig, urteilte der BGH. Auf Art und Medium der Werbung komme es dabei nicht an.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Mehr Gates und Terminal für Passagier-Zuwachs

3 September 2026

Können Sie diese knifflige Gleichung lösen?

2 September 2026

Diese Klassiker kommen wieder in den Handel

2 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Hier droht Anlegern der Totalverlust

3 September 2026

„Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“: RTL zeigt KI-generierte Sendung

3 September 2026

Angst um Reichweite verschwindet – diese Sorge bleibt

3 September 2026

Ifa-Neuheiten – Tag 2: Zwei bekannte Marken verschwinden

3 September 2026

Neueste Beiträge

Wanderung zum Steinzoo im Zittauer Gebirge

3 September 2026

Siegmund in n-tv-Wahlarena: „Sie sind nicht in der Lage, zuzuhören“

3 September 2026

Choreo des VfL Osnabrück erregt international Aufsehen

3 September 2026

Recent Posts

  • Neuzugang Enzo Leopold erleidet Kreuzbandriss
  • Hier droht Anlegern der Totalverlust
  • „Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“: RTL zeigt KI-generierte Sendung
  • Angst um Reichweite verschwindet – diese Sorge bleibt
  • Ifa-Neuheiten – Tag 2: Zwei bekannte Marken verschwinden

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.