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Panorama

BGH Karlsruhe hebt Urteil nach Schüssen auf

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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BGH Karlsruhe hebt Urteil nach Schüssen auf
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Bundesgerichtshof entscheidet

Zerstückelte Leiche im Rhein: Fall nimmt Wende

13.01.2026 – 12:47 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Landgericht hatte den damals 58-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. (Archivbild) (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-bilder)

Ein 58-jähriger Deutscher tötet einen Tunesier in einer Flüchtlingsunterkunft, wirft die zerteilte Leiche in den Rhein und wird verurteilt. Jetzt hebt der BGH das Urteil auf.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen 58-jährigen Mann aufgehoben, der einen Tunesier erschossen, dessen Leiche zerstückelt und in den Rhein geworfen hat. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss nun neu prüfen, ob es sich bei der Tat um Mord statt Totschlag handelte, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag.

Die Schwester des getöteten 38-jährigen Tunesiers hatte als Nebenklägerin Revision gegen das ursprüngliche Urteil des Landgerichts eingelegt. Nach ihrer Auffassung erfüllte die Tat die Kriterien für Mord, nicht nur für Totschlag.

Der erste Strafsenat des BGH folgte jetzt ihrem Antrag und verwies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Das Landgericht habe das Mordmerkmal der Heimtücke falsch bewertet, so die Begründung.

Taucher fanden die Leichenteile später bei Breisach. Im November 2024 verurteilte das Landgericht den Täter zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft wegen Totschlags. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben, und gab an, sich von ihm bedroht gefühlt zu haben.

In der Revisionsverhandlung kritisierten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenklage die Entscheidung des Landgerichts. Sie bemängelten, dass das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen hatte, obwohl rassistische Einstellungen des Täters belegt gewesen seien.

Der Vorsitzende Richter am BGH betonte, dass sich das Landgericht in der erneuten Verhandlung auch mit diesem Mordmerkmal beschäftigen müsse.

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