Der mutmaßliche Verursacher der Massenkarambolage in Deutz befindet sich nicht weiter in U-Haft – obwohl die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf verschärft hatte.
In einer überraschenden Wende wurde der Haftbefehl gegen den Unfallfahrer von Deutz aufgehoben – versuchter Mord liege nicht vor. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der 28-jährige Mann aus Katar wird beschuldigt, im August 2023 mit hoher Geschwindigkeit in eine Fahrzeugschlange gerast zu sein und dabei 14 Personen verletzt zu haben.
Das Oberlandesgericht Köln sieht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keinen versuchten Mord und ordnete die sofortige Freilassung des Beschuldigten an, wie es dem Bericht zufolge weiter heißt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass ein epileptischer Anfall des Angeklagten während der Fahrt den Unfall ausgelöst habe. Der Anwalt Sebastian Schölzel äußerte sich nach der Entscheidung: „Das ist eine große menschliche Erleichterung für meinen Mandanten und auch ein rechtsstaatlicher Erfolg.“
Prozess läuft weiter
Das Oberlandesgericht schließt einen internistischen Notfall nicht aus und stützt damit die Argumentation der Verteidigung. Wie Sprecherin Eva Moewes bestätigte: „Das rechte Bein habe sich versteift, daher habe der Mann unkontrolliert Gas gegeben.“
Trotz der Aufhebung des Haftbefehls wird der Prozess gegen den Unfallfahrer fortgesetzt. Ob er wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr belangt werden kann, bleibt abzuwarten. Zudem sei fraglich, ob sich der Mann mit seiner Vorerkrankung überhaupt hinters Steuer hätte setzen dürfen.