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Bericht: Muss Böhmermann in Dresden vor Gericht erscheinen?

wochentlich.deBy wochentlich.de8 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Bericht: Muss Böhmermann in Dresden vor Gericht erscheinen?
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Ist Jan Böhmermann bald in Dresden vor Gericht zu sehen? Laut einem Bericht muss er dort bald persönlich auftauchen. Worum es in dem Rechtsstreit geht.

Im Rechtsstreit zwischen dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und einem sächsischen Honighersteller könnte es laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung zu Böhmermanns Auftritt vor dem Oberlandesgericht Dresden kommen. Eine Gerichtssprecherin sagte dem Blatt, dass das Gericht das „persönliche Erscheinen der Parteien“ angeordnet habe.

Demnach soll das Revisionsverfahren am 11. Juni um 15 Uhr stattfinden. Der Rechtsstreit zwischen Böhmermann und dem sächsischen Bio-Imker Rico Heinzig zieht sich in Dresden bereits seit Monaten hin.

Böhmermann gegen Imker: Worum es in dem Streit geht

Der Konflikt hat seinen Ursprung mit einer Sendung von Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ im November: Darin hatte der Moderator Heinzigs Geschäftsmodell, bei dem man Patenschaften für Honigbienen übernehmen kann, als „Beewashing“ kritisiert – eine Anspielung auf „Greenwashing“, bei dem Unternehmen ein umweltfreundliches Image vortäuschen.

Heinzig, wenig erfreut über diesen Fernsehauftritt, konterte mit einem Werbeplakat, das Böhmermann mit seinem „Beewashing Honey“ zeigt und ihn als „führenden Bienen- und Käferexperten“ bezeichnet. Dieses Plakat, zusammen mit der dazugehörigen Honigmarke, wurde laut dem Portal „Tag24“ in vier Edeka-Märkten in Dresden und Umgebung sowie in Heinzigs Online-Shop beworben. Böhmermann reagierte daraufhin mit einer Klage wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Honig bleibt erstmal unter Verschluss

In einem ersten Verfahren hatte Böhmermann verloren: Aus Sicht einer Dresdner Zivilrichterin habe Heinzig „ein geeignetes Mittel“ gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise und für die Öffentlichkeit klar erkennbar mit dem Fall auseinanderzusetzen. Die Werbung würde an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, nicht nur an die Prominenz des Moderators. Die limitierte Anzahl an „Beewashing“-Honiggläsern hätte dies unterstrichen.

Vor der Urteilsverkündung hatte Heinzig den „Beewashing“-Honig aus dem Programm genommen, um im Erfolgsfall der Gegenseite eine mögliche Umsatzbeteiligung im Zusammenhang mit Schadenersatz zu vermeiden. Die laut dem Imker begehrten Restbestände des Streitobjekts bleiben nun weiter unter Verschluss – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.

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