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„Ben ungeskriptet“-Podcast mit Höcke: Medienanstalt will Änderung

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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„Ben ungeskriptet“-Podcast mit Höcke: Medienanstalt will Änderung
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Die erste Beanstandung betraf einen Beitrag, der bereits im Oktober 2023 kurz nach Start der Seite erschien. Mit einem Artikel über Flüchtlinge, die sich die Zähne machen ließen, habe „Nius“ gegen die Verpflichtung zu Sorgfalt und Einhaltung journalistischer Grundsätze verstoßen. „Nius“ erhielt kein Bußgeld, das ist nicht vorgesehen im Gesetz. Es sollte aber 5.000 Euro Verwaltungsgebühr zahlen.

Doch bis heute ist unklar, ob die MABB so vorgehen durfte. Das Portal um den früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt ist gegen den Bescheid vor das Verwaltungsgericht Berlin gezogen. Die Verhandlung ist nach Auskunft des Gerichts Ende dieses Jahres oder Anfang 2027 zu erwarten. Danach dürfte es aber in die nächste Instanz gehen, das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung. „Nius“ wird von dem Anwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser wird nun auch für Benjamin Berndt und sein „ungeskriptet“-Format tätig werden.

Berndt glaubt, dass gezielt gegen ihn vorgegangen werde, weil sein Format der Regierung ein Dorn im Auge sei. Die Landesmedienanstalt war nach eigener Darstellung jedoch nicht von sich aus, sondern nach einem Hinweis von außen tätig geworden. Das Risiko betont aber auch der Medienjournalist Stefan Niggemeier auf „Übermedien“: „Wenn der Eindruck entsteht, dass Aufsichtsbehörden vorrangig gegen Berichte vorgehen, die mit der Regierungspolitik hart ins Gericht gehen, ist das extrem problematisch.“

Höckes Behauptung: „Es gab kein Motto bei der SA“

Berndt beklagt, Falschaussagen von Gästen habe es sicher auch in früheren Folgen gegeben, und die gebe es auch in anderen Medien, ohne dass eingeschritten werde. Nun, bei Höcke, werde das aufgegriffen. Von der Medienanstalt heißt es, es gehe rein um journalistische Standards, um Handwerk. „Natürlich kann Herr Berndt ein Gespräch führen, mit wem er will.“

Tatsächlich stehen die Medienanstalten vor den Fragen, wann eine Aussage falsch und auch so gravierend ist, dass sie sich einmischen und vom Verantwortlichen für einen Beitrag erwarten, dass er klarstellt. Benjamin Berndt: „Wenn jetzt jemand mein ganzes bisheriges Angebot auf mögliche Falschbehauptungen von Gästen durchschauen müsste, wäre das bei uns ein halbes Jahr Arbeitszeit.“ Von der Medienaufsicht heißt es dazu, durch einen Hinweis sei man nicht „angezählt“: „Jeder Sachverhalt wird für sich neu bewertet.“

In dem beanstandeten Podcast geht es konkret um eine Passage kurz vor Ende des Gesprächs, in der Höcke ein Plädoyer gegen „Maulkorbparagrafen“ hält und damit auf seine Verurteilungen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anspielt. Höcke nutzte eine Parole, die hunderttausendfach in Dolche der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, der SA, geätzt war: „Alles für Deutschland“. Höcke sagt, man habe nicht wissen können, dass die Verwendung strafbar sei: „Die SA hatte kein Motto.“

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