In wenigen Tagen tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft. Doch wie sieht es mit den staatlichen Zuschüssen für den Heizungstausch aus? Ist er genauso gestoppt wie andere Förderprogramme?

Wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlreiche Förderprogramme gestoppt. Das bedeutet, dass seit dem 4. Dezember 2023 erst einmal keine staatlichen Zuschüsse mehr genehmigt werden – auch nicht 2024, heißt es. Bedeutet das, dass Sie für Ihre Heizung, eine Sanierung oder andere Maßnahmen, die Ihnen durch das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz auferlegt werden, keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen?

Förderung für Heizungstausch und Sanierung: Was noch möglich ist

Von der Ausgabensperre nicht betroffen sind die Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Das bedeutet, dass Sie weiterhin Geld für den Heizungstausch bekommen könnten, wenn Sie hierfür staatliche Zuschüsse beantragen.

Weiterhin vom Bafa bezuschusst werden beispielsweise die Erneuerung und der Ersatz von Fenstern und Außentüren, die Gebäudedämmung, Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes und die Installation raumlufttechnischer Anlagen. Aber auch die Integration smarter (digitaler) Systeme, die bei der Optimierung des Energiebedarfs helfen, werden gefördert. Und auch für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), wie beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarkolletoranlagen gibt es noch Geld von dem Bafa. Die Höhe der einzelnen Fördersätze können Sie der Förderdatenbank des Bafa entnehmen.

Neue Heizung und Haussanierung: Diese Förderungen wurden gestoppt

Allerdings wurden auch Förderprogramme gestoppt, die ebenfalls den Heizungstausch oder die Haussanierung betreffen. Dazu zählt beispielsweise die Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Sie besagt, dass Privatpersonen, die die Beratung eines von der Deutschen Energieagentur anerkannten Experten in Anspruch nehmen, hierfür einen finanziellen Zuschuss von bis zu 80 Prozent – beziehungsweise bis zu 1.300 Euro bei Einfamilienhäusern – erhalten können. Ab sofort müssen Verbraucher die Kosten hierfür selbst zahlen. Allerdings erstellt der Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Gebäude. Und durch den iSFP erhöht sich der mögliche Fördersatz um etwa 5 Prozent. Dennoch ist die Unterstützung nicht zwingend notwendig.

Darüber hinaus wurde das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gestoppt. Zwar richtet es sich „an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand weiterqualifizieren wollen“. Doch steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen weiterhin (siehe hier). Sind jedoch nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter vorhanden, die die Geräte einbauen oder warten können, kann es hier zu Problemen kommen.

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