Länder lockern die Vorschriften

Das typische Taxi-Beige stirbt langsam aus

Aktualisiert am 13.08.2025 – 11:16 UhrLesedauer: 3 Min.

Taxis in München: Der markante Farbton verschwindet nach und nach. (Quelle: IMAGO/Michael Nguyen/imago)

Wer ein Taxi ruft, wird in vielen Regionen nicht mehr in elfenbeinfarbenen Fahrzeugen gefahren. Neben fünf weiteren Bundesländern hat zuletzt Sachsen-Anhalt die Wahl der Taxifarbe freigegeben.

Telefonzellen sind gelb, Polizisten tragen Grün und Taxis sind beige: Viele Gewissheiten aus der alten Bundesrepublik der 70er, 80er, 90er Jahre sind längst überholt. Telefonzellen gibt es nicht mehr, Polizeibeamte tragen heute meist blaue Uniformen und auch Taxis können heute in gut einem Drittel der 16 Bundesländer eine andere Farbe haben.

„Ausnahmslos in Hellelfenbein sind die Taxis weiterhin in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM).

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eben in sechs Ländern die Taxifarbe inzwischen freigegeben ist: in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.

Von den gut 83 Millionen Menschen in Deutschland leben somit 29 Millionen in einem Bundesland ohne festgelegte Taxifarbe. Die große Mehrheit allerdings, gut 54 Millionen, lebt noch in einem Teil Deutschlands, in dem ein Taxi stets beigefarben ist. Zumindest noch.

Zuletzt hatte Sachsen-Anhalt zu Beginn des Monats die freie Wahl der Taxifarbe möglich gemacht. „Die neue Regelung bringt eine Reihe von Erleichterungen und vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen mit sich“, sagte dazu die dortige Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP).

Es passe nicht mehr in die heutige Zeit, dass der Gesetzgeber vorschreibe, welche Farbe Taxis haben dürfen. „Zugleich schaffen wir damit auch ein Stück weit Gerechtigkeit und Flexibilität im Wettbewerb, da zunehmend andere Anbieter auf den Markt drängen, die nicht an starre Vorgaben gebunden sind.“ Denn Fahrdienstanbieter wie Uber oder Bolt beziehungsweise die Unternehmen, die für diese Dienste Fahrten anbieten, sind nicht von den Regelungen betroffen.

Die klassischen Taxis müssen dennoch weiterhin jederzeit als Taxi erkennbar sein, wie das Ministerium in Magdeburg betont. Die entsprechende Beschriftung und das Taxilicht auf dem Dach seien weiter vorgeschrieben.

Manche Skeptiker hegen dennoch Zweifel, ob das Schild auf dem Dach eindeutig genug ist und ob eine einheitliche Farbe nicht die bessere Regelung wäre.

Erstmals sorgte Willy Brandts Bundesverkehrsminister Georg Leber (SPD) Anfang der 70er Jahre dafür, dass in der Bundesrepublik Taxis einheitlich einen fast weißen, cremigen Gelbton bekamen.

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