Altersvorsorge
Bei Rentenreform sind nun Merz und Bas am Zug
Aktualisiert am 23.06.2026 – 05:05 UhrLesedauer: 4 Min.
Die Rentenkommission liefert am Morgen ihre Empfehlungen bei der Bundesregierung ab. Sie könnten Kern des geplanten großen Reformpakets werden. Aber was genau wird umgesetzt?
Nach der Rentenkommission ist jetzt die Bundesregierung am Zug. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nehmen die 33 Empfehlungen des Expertengremiums am Vormittag im Kanzleramt entgegen und äußern sich dazu. Gegenwind kommt schon aus diversen Richtungen. „Wir sehen einen heißen Rentensommer auf uns zukommen“, warnte der Sozialverband VdK.
Warnungen vor Zerpflücken von Einzelvorschlägen
Der CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Hendrik Hoppenstedt warnte die Koalitionäre denn auch davor, einzelne Vorschläge zu zerpflücken. Die Kommission habe einen Gesamtvorschlag unterbreitet, den alle ihre Mitglieder mittrügen, sagte der Christdemokrat der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Nicht jeder Vorschlag wird bei uns oder der SPD auf Gegenliebe stoßen. Aber wir alle wissen, dass das Aufschnüren einzelner Punkte automatisch Forderungen der Gegenseite nach sich ziehen und dann von dem großen Wurf nicht viel übrig bleiben wird“, erklärte er. Doch die Koalition müsse jetzt liefern.
Auch die Chefin des SPD-Arbeitnehmerflügels, Cansel Kiziltepe, sagte: „Die Vorschläge dürfen jetzt nicht zerpflückt werden aus Angst vor Zumutungen für die, die vom jetzigen System profitieren.“ Doch äußerte sie selbst Kritik: Sie hätte sich eine „echte Erwerbstätigenversicherung mit Einbeziehung aller arbeitenden Menschen“ gewünscht. „Statt das Eintrittsalter hoch- und das Rentenniveau herunterzuschrauben, müssen wir das bewährte Umlagesystem auf ein starkes Fundament stellen.“
Die SPD-Vertreterin in der Rentenkommission, Annika Klose, wies Kritik an der vorgeschlagenen Anhebung des Renteneintrittsalters zurück. „Die meisten jüngeren Menschen haben das Gefühl, dass die Rente für sie möglicherweise später nicht reichen könnte.“ Das Konzept sehe vor, dass man zwar „ein bisschen mehr zahlen muss, am Ende aber auch eine bessere Leistung bei „rauskommt“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Zentrales Vorhaben der Koalition
Die Kommission hatte im Januar ihre Arbeit aufgenommen, um Grundlagen für eine umfassende Reform der Alterssicherung zu erarbeiten. Offen ist, ob alle wichtigen Vorschläge umgesetzt werden und wie im Detail. Für die schwarz-rote Koalition ist die Reform ein zentrales Vorhaben, mit dem sie nicht nur die Rente stabil halten, sondern auch Handlungsfähigkeit zeigen und die Stimmung im Land verbessern will.
Bundeskanzler Merz hatte sich vor einigen Tagen zuversichtlich geäußert, dass die Regierung gute Vorschläge bekommt. Die Botschaft sei: „Wir wollen unser Land so reformieren, dass auch nachfolgende Generationen, junge Generationen, die Chance haben, in Freiheit zu leben, im Frieden zu leben und im Wohlstand zu leben.“ Sozialministerin Bas lobte die bereits bekannten Ideen der Kommission am Wochenende grundsätzlich. Sie sagte aber auch, man müsse sehen, „wie wir mit den Ergebnissen umgehen“.
Wichtigste Punkte der Reform
Zu den wichtigsten Empfehlungen der Kommission gehört:
- Einführung einer „Kapitalrente“: Sie soll das Rentenniveau stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.
- Wiedereinführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“: Er soll nach Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
- Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.
- Einschränkung der Frührente: Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können.
- Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftig Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.
