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Politik

Behörden dürfen KI bei Asylanträgen nutzen

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Behörden dürfen KI bei Asylanträgen nutzen
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KI in der Migrationsverwaltung

Bundeskabinett: Behörden dürfen KI bei Asylanträgen nutzen

Aktualisiert am 29.07.2026 – 13:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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KI soll künftig in Deutschland die Bearbeitung von Asyl-, Visum- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen beschleunigen. (Symbolbild) (Quelle: Patrick Pleul/dpa/dpa-bilder)

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Künstliche Intelligenz soll Asyl- und Visaverfahren beschleunigen. Wie das neue Gesetz Behörden mehr Möglichkeiten gibt – und welche Bedenken Experten äußern.

Künstliche Intelligenz soll künftig in Deutschland die Bearbeitung von Asyl-, Visum- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen beschleunigen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett nun verabschiedet hat. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Antragszahlen und begrenzter personeller Kapazitäten in den Behörden soll mit dem Vorhaben außerdem die Verwaltungspraxis bundesweit vereinheitlicht werden.

Das neue KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) soll den datenschutzrechtlichen Rahmen für die Entwicklung und den praktischen Einsatz intelligenter Analyse- und Auswertungssysteme schaffen. „Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von Kl-Technologien in der Migrationsverwaltung zu ermöglichen“, erklärte das Bundesinnenministerium.

Abgleich mit Daten aus dem Internet

Künftig erhalten Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die kommunalen Ausländerbehörden sowie das Auswärtige Amt die rechtliche Befugnis, erhobene Antragsdaten gezielt zum Trainieren, Validieren und Testen von KI-Modellen zu nutzen. Zudem sollen bereits abgeschlossene Verfahren dateiübergreifend analysiert werden, um verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse über Entscheidungsstrukturen zu gewinnen, Bearbeitungsstandards zu harmonisieren und Beschleunigungspotenziale aufzudecken.

Die neue Regelung soll auch einen automatisierten Internetabgleich durch die Behörden möglich machen. Sofern bei entscheidungserheblichen Angaben begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen, dürfen öffentlich zugängliche Daten aus dem Netz mit den Angaben der Antragsteller abgeglichen werden. Die rechtliche Würdigung und die finale Entscheidung im Einzelfall bleiben jedoch uneingeschränkt in der Hand menschlicher Sachbearbeiter, denen die Algorithmen lediglich als unterstützendes Assistenzwerkzeug dienen sollen.

Bedenken von Verbänden und Kommunen

In den Stellungnahmen aus der Fachwelt und der Zivilgesellschaft wurde der Vorstoß zwar im Hinblick auf das Modernisierungsziel grundsätzlich begrüßt, in der konkreten Ausgestaltung jedoch deutlich kritisiert. Organisationen wie Pro Asyl und die Arbeiterwohlfahrt warnten vor dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und der Gefahr, dass überlastetes Behördenpersonal die automatisierten Hinweise unkritisch übernimmt. Der Deutsche Caritasverband verweist zudem auf die Fehlerrisiken bei der Nutzung öffentlich zugänglicher Online-Daten.

Die kommunalen Spitzenverbände mahnten Nachbesserungen an: Sie begrüßten zwar die angestrebte Entlastung der Ausländerbehörden, halten die Kalkulation ohne zusätzlichen Erfüllungsaufwand jedoch für unrealistisch und fordern eine finanzielle Absicherung des Umsetzungsaufwands für Schulungen und IT-Infrastruktur.

Auf entschiedene Ablehnung stieß der Gesetzentwurf bei der Nichtregierungsorganisation Algorithm Watch. Sie warf der Bundesregierung vor, Menschen in Migrationsverfahren als „Versuchskaninchen“ für den Einsatz unausgereifter KI-Systeme mit hoher Fehlerquote zu missbrauchen. Es fehle im Gesetzentwurf an Differenzierung, Transparenz und essenziellen Schutzmechanismen gegen Diskriminierung, obwohl in Asyl- und Migrationsverfahren hochsensible persönliche Daten und Fluchterfahrungen verarbeitet würden.

Nach dem Beschluss im Bundeskabinett geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren und wird im Herbst im Bundestag und Bundesrat beraten.

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