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You are at:Home»Auto»Behinderung des Verkehrs: Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander radeln?
Auto

Behinderung des Verkehrs: Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander radeln?

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Behinderung des Verkehrs: Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander radeln?
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Fahren zwei Radler nebeneinander, bleibt Autos wenig Platz zum Überholen. Das kostet sie häufig viel Geduld und Nerven. Ist das überhaupt erlaubt?

Zumeist schon. „Auch wenn Autofahrer das nicht immer gerne sehen: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren“, sagt Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigen-Organisation KÜS. Vor einiger Zeit hat eine Straßenverkehrsnovelle diese Regelung noch einmal bestätigt. Nun lautet der genaue Gesetzestext in der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden“ (Paragraf 2, Absatz 4).

Aber was ist eine Behinderung des Verkehrs?

Marmit erklärt: „Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn ein Überholen von nebeneinander fahrenden Velonutzern für einen Pkw, Bus oder auch ein anderes Zweirad wie etwa ein Motorrad aufgrund der Fahrbahnbreite nicht möglich ist, bei hintereinanderfahrenden Velos der Überholvorgang aber schon möglich wäre.“ Dann müssten Radfahrer hintereinander fahren. Wenn es zum Überholen eines einzeln fahrenden Radlers aufgrund der Fahrbahnbreite oder des Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, dann müsse man sich gedulden und hinter dem dem Radfahrer fahren, bis man ihn sicher überholen kann.

Sonderfall: Radler im geschlossenen Verband

Wenn mehr als 15 Fahrradfahrer zusammen unterwegs sind, gelte eine Sonderregel, so Marmit. Dann nämlich dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander fahren (Paragraf 27, Absatz 1 der StVO).

Zum seitlichen Abstand beim Überholen noch ein Hinweis von Marmit: „Mit der Straßenverkehrsnovelle wurde jetzt auch der Mindestabstand konkretisiert, den Autofahrer beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten müssen. Er beträgt innerorts 1,5 Meter; außerorts müssen mindestens 2 Meter zum Beispiel zwischen Velo und Pkw liegen. Früher hieß es nur, der Abstand müsse ausreichend sein.“

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