Gericht entscheidet
Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Aktualisiert am 17.06.2026 – 10:22 UhrLesedauer: 1 Min.
Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof weist einen Antrag der Partei zurück.
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte.
