Vorsorge treffen
Bankvollmacht für Ehepartner: Habe ich automatisch Zugriff?
Aktualisiert am 31.07.2025 – 07:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Was passiert, wenn man die Bankangelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann? In einer Ehe sollte dieser Punkt rechtzeitig besprochen werden.
Vor der Eheschließung unterhalten beide Partner meistens eigene Konten. Auch danach bleiben viele Paare dabei und eröffnen kein Ehepartnerkonto. Das läuft meist so lange reibungslos, bis der Fall eintritt, dass der Kontoinhaber die Bankgeschäfte nicht mehr selbstständig regeln kann oder verhindert ist. Eine Bankvollmacht kann dann helfen.
Vielfach wird davon ausgegangen, dass die Ehepartner im Notfall füreinander handeln können. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade bei Bankkonten kann nur der Kontoinhaber Geschäfte tätigen, denn es handelt sich um ein Einzelkonto. Um hier rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, ist eine Bankvollmacht die geeignete Lösung.
Der Regelfall ist, dass der Kontoinhaber seine Bankgeschäfte selbstständig regelt. Es gibt jedoch Gründe, die für die Erteilung einer Bankvollmacht sprechen. Verhinderungen oder schwere Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Insbesondere innerhalb einer Ehe ist es vorteilhaft, den Ehepartner daher rechtzeitig zu bevollmächtigen.
Eine Bankvollmacht muss schriftlich erklärt werden. Hierfür werden in der Regel Formulare der jeweiligen Bank verwendet. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
Diese Punkte sollten Ehepartner bei einer Bankvollmacht berücksichtigen:
Eine Alternative zur Bankvollmacht ist, dass ein Ehepartnerkonto oder auch Gemeinschaftskonto eröffnet wird. Hierbei sind beide Ehepartner Kontoinhaber und können einzeln verfügen. Die Einzelverfügung muss jedoch festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen beide Ehepartner zustimmen.
