Banken kritisieren einen Gesetzesentwurf, der bei Immobilienkrediten Einkommensgrenzen einführen kann. Sie warnen vor einer Einschränkung der Wohnungsbautätigkeit.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zeigt sich besorgt über neue legislative Hürden, die den Kauf und Bau von Wohnimmobilien in Deutschland erschweren könnten. Laut „Handelsblatt“ kritisiert die DK in einem Brief an Finanzminister Christian Lindner (FDP) ein Gesetzesvorhaben, das der Finanzaufsicht BaFin ermöglichen würde, Einkommensgrenzen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten einzuführen.
„Wir halten dies in einer Zeit, in der rund 700.000 Wohnungen fehlen, der Wohnungsneubau fast zum Erliegen gekommen ist und die seit Jahresbeginn gegebenen Wohnimmobiliendarlehenszusagen um circa 40 Prozent unter Vorjahresniveau liegen, für ein falsches politisches Signal“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem nicht öffentlichen Schreiben der DK. Dieses sei vom 15. Dezember vergangenen Jahres.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität plant die Bundesregierung, die Einführung einkommensbasierter Instrumente in der Immobilienfinanzierung. Diese können es der BaFin erlauben, das Verhältnis von Gesamtschulden zum Einkommen bei Immobilienkrediten für neue Kreditnehmer zu begrenzen. Die Instrumente können auch das Verhältnis von monatlichen Kreditraten zum Einkommen deckeln.
Bedenken wegen geplanter Änderungen
Der Zeitpunkt für solche Änderungen könnte jedoch problematisch sein. Der Immobiliensektor steht durch steigende Kreditzinsen und Baukosten unter Druck. Die Stimmung in den Chefetagen der Wohnungsbauunternehmen ist Medienberichten zufolge auf ein Rekordtief gesunken. Die DK warnt, dass diese Maßnahmen die Bautätigkeit weiter einschränken und die Wohnungsnot vergrößern könnten.
Banken warnen, dass die neuen Maßnahmen bestimmte Gruppen wie junge und große Familien sowie Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen beim Immobilienerwerb benachteiligen könnten.
Eine Sprecherin des Finanzministeriums verteidigte als Reaktion auf die Kritik die geplanten Maßnahmen. Es handle sich dabei „um international anerkannte Standardinstrumente für risikoreiche Kredite“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Eine Anwendung der Instrumente stehe in Deutschland aktuell nicht zur Debatte. „Vergeben die Banken keine risikoreichen Kredite, so besteht auch zukünftig keine Notwendigkeit für die Aufsicht, diese Instrumente einzusetzen.“