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Bahnhöfe, Steuererklärung, TV – was sich im September ändert

wochentlich.deBy wochentlich.de29 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Monatswechsel

Bahnhöfe, Steuererklärung, TV – was sich im September ändert

Aktualisiert am 29.08.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Auch in Berlin wird gewählt. (Symbolbild) (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-bilder)

An ersten Bahnhöfen darf kein Alkohol getrunken werden und Sport-Fans können sich auf die NFL-Saison freuen. Der September bringt auch neue Labels, die Verbraucher etwa an der Kasse entdecken könnten.

Drei Bundesländer wählen, Fans einer Volksmusik-Sendung müssen sich von einem Dauerbrenner verabschieden und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor Greenwashing geschützt werden. Was sich im September ändert – ein Überblick.

Wahlmonat

Im September wird in drei Bundesländern gewählt: Am 6. September ist Sachsen-Anhalt dran. Am 20. September finden Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern statt.

Bahnhöfe werden alkoholfrei

In mehreren Schritten sollen alle deutschen Bahnhöfe alkoholfrei werden – der bundeseigene Konzern plant ein sogenanntes Alkoholkonsumverbot in allen 5.400 Stationen. Die neue Regel soll bis zum 15. Oktober umgesetzt werden. Bereits ab dem 1. September sollen der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.

Was sich im September ändertVergrößern des Bildes
An ersten Bahnhöfen heißt es: Kein Alkohol. (Symbolbild) (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)

Hilfe bei Steuererklärung

Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen als bisher beraten. Bislang galt, dass nur Mitglieder zur Einkommensteuer beraten werden durften, deren Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, ihrer Rente oder Unterhaltsleistungen kamen. Wer sogenannte Überschusseinkünfte wie Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte hatte, fiel unter Umständen wegen einer Obergrenze raus und konnte die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Diese Obergrenze entfällt. Dadurch können nach Schätzung des Finanzministeriums rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.

Hinweise zu Rechten bei kaputten Produkten

Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn das T-Shirt beim ersten Tragen reißt oder das Spielzeug schnell den Geist aufgibt? Das sollen sie bald noch schneller erkennen. Ab dem 27. September müssen dafür in der ganzen EU zwei einheitliche Labels verwendet werden. Wer Konsumgüter verkauft, muss mit dem „Gewährleistungslabel“ zum Beispiel an der Kasse darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben. Denn liegt ein Gewährleistungsfall vor, haben Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.

Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses künftig mit dem sogenannten „GARAN-Label“ kennzeichnen. So sollen Verbraucher schnell sehen, wie viele Jahre alles einwandfrei funktionieren soll – und sonst vom Hersteller kostenlos repariert oder ersetzt wird.

Härtere Konsequenzen für Greenwashing

Was sich im September ändertVergrößern des Bildes
Nachhaltig oder nicht? Das muss besser nachgewiesen werden. (Symbolbild) (Quelle: Sina Schuldt/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/dpa-bilder)

Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss diese Behauptung ab dem 27. September auch belegen können. Andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadenersatz. Nachhaltigkeitssiegel dürfen gemäß einer Neuregelung nämlich nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

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