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Auto-Assistenzsysteme: Neuwagen erkennen bald auch Radfahrer

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Auto-Assistenzsysteme: Neuwagen erkennen bald auch Radfahrer
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Neue Assistenten kommen

Ab Juli Pflicht: Autos müssen Radfahrer erkennen


Aktualisiert am 16.06.2026 – 14:38 UhrLesedauer: 1 Min.

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Elektronischer Helfer: Ab Juli müssen Neuwagen unter anderem Radfahrer und Fußgänger selbstständig erkennen. (Quelle: MagicBones/getty-images-bilder)

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Die EU verschärft die Regeln für Autos. Ab Juli müssen Neuwagen deutlich mehr können. Ein Assistent überwacht künftig sogar den Fahrer.

Die Europäische Union verschärft die Sicherheitsregeln für Neuwagen. Ab dem 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Pkw mit zusätzlichen Schutzsystemen ausgestattet sein, um Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen.

Die wichtigste Neuerung betrifft den Notbremsassistenten. Reagierte die Technik bislang nur auf andere Autos, muss sie ab Juli auch Fußgänger und Radfahrer erkennen. Droht im Stadtverkehr eine Kollision, bremst das System das Fahrzeug selbstständig ab.

Mehr Schutz bei Unfällen

Damit Kollisionen glimpflicher ausgehen, greift die EU auch in den Karosseriebau ein. Neue Modelle müssen an der Front eine größere Knautschzone aufweisen. Sie dämpft den Aufprall und verringert das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Fußgängern.

Gleichzeitig weitet die EU die Pflicht für den Notfall-Spurhalteassistenten aus. Er lenkt automatisch gegen, wenn das Auto ungewollt die Spur verlässt. Während diese Pflicht für Modelle mit elektrischer Lenkung schon gilt, schließt die Neuregelung nun auch Fahrzeuge mit hydraulischer Lenkung ein.

Elektronische Warnung bei Unaufmerksamkeit

Ein Konzentrationswarner registriert auffällige Lenkbewegungen oder lange Phasen ohne Bedienung. Erkennt das System Anzeichen von Unaufmerksamkeit, warnt es den Fahrer. Die Funktion erweitert die bereits verpflichtende Müdigkeitserkennung.

Betroffen von den neuen Regeln sind alle Neuzulassungen der Klassen M1 und N1 – vom klassischen Pkw über Kastenwagen bis zum kleineren Transporter bis 3,5 Tonnen.

Besitzer bestehender Autos können aufatmen: Die Verordnung zielt allein auf Neuwagen ab. Niemand muss sein altes Auto umrüsten lassen.

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