Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Rubio sagt, die USA seien bereit, Frieden zu vermitteln, während Moskau seine Drohungen mit einem Angriff auf Kiew verstärke

26 Mai 2026

Bauarbeiten – Züge können Airport nicht anfahren

26 Mai 2026

Joschka Fischer über AfD-Erfolge: „Spinnen die Deutschen wieder?“

26 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Auszahlung wurde abgelehnt: Habe ich keinen Anspruch?
Finanzen

Auszahlung wurde abgelehnt: Habe ich keinen Anspruch?

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Auszahlung wurde abgelehnt: Habe ich keinen Anspruch?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum habe ich keinen Anspruch auf Witwenrente?

Eine Witwen- oder Witwerrente soll den Einkommensverlust kompensieren, wenn der Ehepartner stirbt. Ein t-online-Leser fragt deshalb, warum seine beantragte Witwerrente abgelehnt wurde, obwohl seine Ehefrau im November 2022 gestorben war und ob es möglicherweise daran liege, dass seine eigene Rente für den Anspruch zu hoch sei.

Hier ist die Antwort: „Je nachdem, wann Sie geheiratet haben und wann Sie beide geboren sind, beträgt die Große Witwen- oder Witwerrente 55 beziehungsweise 60 Prozent der Versichertenrente Ihrer Frau“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Ihre eigenen Einkünfte, wie beispielsweise eine eigene Rente oder Arbeitsentgelt, die einen bestimmten Freibetrag übersteigen, werden anteilig angerechnet und können zur Kürzung oder gar Nichtzahlung Ihrer Witwerrente führen.“

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff „Rentenfrage“ an [email protected].

Beträge über dem Freibetrag werden angerechnet

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei einer Witwen- bzw. Witwerrente liegt seit dem 1. Juli 2023 einheitlich bei 992,64 Euro monatlich. Von November 2022 an, also zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau, bis zum 30. Juni 2023 lag der Wert in den alten Bundesländern bei 950,93 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro monatlich. „Der über diesen Freibetrag liegende Anteil Ihres Einkommens wird zu 40 Prozent angerechnet“, erklärt Katja Braubach weiter.

Das gilt allerdings nicht für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners. „In dieser sogenannten Sterbeübergangszeit wird die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente Ihrer Frau gezahlt“, so Braubach.

Rentensplittung als Alternative zur Witwenrente

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente. „Aufgrund Ihres zu hohen Einkommens kommt es jedoch nicht zur Auszahlung dieser Witwenrente“, erklärt Braubach und verweist auf eine alternative Möglichkeit: das Rentensplitting. Hier erfahren Sie mehr über das Thema Rentensplitting.

„Das Rentensplitting können Sie innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod Ihrer Ehefrau beantragen.“ Braubach empfiehlt allerdings, sich unbedingt in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Strompreise an Pfingsten: Knapp am Blackout vorbei?

25 Mai 2026

Wer von Iran-Krieg und Hormus profitiert

25 Mai 2026

1961 geboren – wann in den Ruhestand gehen?

25 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Bauarbeiten – Züge können Airport nicht anfahren

26 Mai 2026

Joschka Fischer über AfD-Erfolge: „Spinnen die Deutschen wieder?“

26 Mai 2026

Ost-Duelle gegen Cottbus, Aue, Rostock?

26 Mai 2026

GZSZ-Star Nadine Hofmann meldet sich nach 20 Jahren zurück

26 Mai 2026

Neueste Beiträge

Ikone Pljuschtschenko wird zum „Verräter an Putin“

26 Mai 2026

Darum feiern Muslime Eid ul-Adha und ehren Abraham

26 Mai 2026

Das bedeutet dieses mysteriöse Verkehrs-Schild 269

26 Mai 2026

Recent Posts

  • Rubio sagt, die USA seien bereit, Frieden zu vermitteln, während Moskau seine Drohungen mit einem Angriff auf Kiew verstärke
  • Bauarbeiten – Züge können Airport nicht anfahren
  • Joschka Fischer über AfD-Erfolge: „Spinnen die Deutschen wieder?“
  • Ost-Duelle gegen Cottbus, Aue, Rostock?
  • GZSZ-Star Nadine Hofmann meldet sich nach 20 Jahren zurück

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.