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Aus der U-Haft in die Begnadigung?

wochentlich.deBy wochentlich.de1 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Aus der U-Haft in die Begnadigung?

Marius Borg Høibys Sonderrolle im norwegischen Königshaus


01.09.2026 – 16:31 UhrLesedauer: 5 Min.

Mette-Marit und Marius Borg Høiby: Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin wurde wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen.Vergrößern des Bildes

Mette-Marit und Marius Borg Høiby: Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin wurde unter anderem wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. (Quelle: Vegard Wivestad Grott/NTB SCANPIX/EPA/dpa/dpa-bilder)

Während Norwegen um König Harald V. trauert, überschattet der Fall Marius Borg Høiby noch immer das Königshaus. Wird seine U-Haft bald in eine Strafhaft oder womöglich in eine Freilassung münden?

Sein Stiefvater hat seinen Eid als neuer König Norwegens abgelegt, seine Mutter ist neue Königin, seine Halbgeschwister sind in der Thronfolge aufgestiegen – und Marius Borg Høiby? Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die bietet ihm derzeit jedoch mehr Freiheiten als zunächst angenommen. Am Staatsbegräbnis seines Ziehgroßvaters, König Harald V., am 9. September, wird er etwa teilnehmen. Steht im Anschluss womöglich sogar eine Begnadigung des 29-Jährigen in Aussicht?

Im norwegischen Königshaus überschlugen sich die Ereignisse in den vergangenen Monaten. Neben der kürzlichen Todesmeldung um König Harald V. eines der präsentesten Themen: Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby, der aus ihrer früheren Beziehung mit Morten Borg stammt, musste sich in 40 Anklagepunkten vor Gericht verantworten.

Das Urteil im Fall Høiby

Am 15. Juni fiel das Urteil: Høiby wurde in 34 der 40 Anklagepunkte schuldig gesprochen, darunter zwei von vier Vergewaltigungsvorwürfen sowie in mehreren Fällen von Körperverletzung und Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz. Das Strafmaß lautet vier Jahre Haft.

Marius Borg HøibyVergrößern des Bildes
Marius Borg Høiby ist im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild) (Quelle: Heiko Junge/NTB Scanpix/AP/dpa/dpa-bilder)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Høiby hat Berufung eingelegt. Das entsprechende Verfahren steht noch aus, weshalb er sich vorerst weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

Die Konditionen seiner U-Haft

In U-Haft kam er bereits Monate vor dem Urteilsspruch: Schon am 2. Februar, einen Tag vor seinem Prozessbeginn, war er wegen Nichteinhaltung eines Kontaktverbots inhaftiert worden. Bemühungen, offiziell aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, gingen seither ins Leere.

Allerdings hat sich an Høibys Haftbedingungen einiges geändert: War er zu Beginn noch im Gefängnis von Oslo untergebracht, wurde er im Juni 2026 in die Vollzugsanstalt Ila verlegt, wenige Kilometer westlich der Hauptstadt. Doch offenbar genoss der Häftling schon früh Freigang. Dem norwegischen Magazin „Se og Hør“ zufolge besuchte er von dort aus mehrfach seine Mutter Mette-Marit im Krankenhaus, die sich Mitte Juni einer Lungentransplantation unterzogen hatte.

Für die Besuche sollen ihm wegen der außergewöhnlichen familiären Situation besondere Ausgänge aus dem Strafvollzug gewährt worden sein. Es habe strenge Sicherheitsvorkehrungen gegeben, die Besuche seien möglichst diskret abgelaufen. Um öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden, soll Marius Borg Høiby den Hintereingang des Krankenhauses genutzt haben.

  • Norwegen im Wandel: „Das Volk wird dem Königshaus verzeihen“
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