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You are at:Home»Auto»Auf Blitzerfoto nicht erkennbar – so wehren Sie sich
Auto

Auf Blitzerfoto nicht erkennbar – so wehren Sie sich

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Auf Blitzerfoto nicht erkennbar – so wehren Sie sich
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Immer wieder lässt ein Blitzerfoto den Fahrer nicht eindeutig erkennen – und ein Einspruch kann sich lohnen. Reichen Sie eine erfolgreiche Anfechtung ein.

Sind Sie auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar oder gibt es einen anderen Grund für eine Anfechtung, haben Sie die Möglichkeit, um ein Bußgeld herumzukommen. Es besteht Anspruch auf Akteneinsicht, wenn berechtigte Zweifel vorliegen.

Die Fahrerhaftung in Deutschland

In Deutschland gilt Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass das Bußgeld für zu schnelles Fahren stets der tatsächliche Fahrer zu zahlen hat – nicht etwa der Eigentümer oder Besitzer des Autos. Aus diesem Grund muss ein Blitzerfoto auch eindeutig identifizierbar sein. Sind Sie nicht klar erkennbar, dürfen Sie das Foto anzweifeln. Als Gründe kommen unscharfe Bilder oder ein bedecktes Gesicht (Hut, Sonnenbrille, Mundschutzmaske) in Betracht.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Legen Sie bei berechtigten Zweifeln Einspruch ein. Dafür erhalten Sie 14 Tage Zeit – ab Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch erfolgt schriftlich und mit Begründung. Machen Sie klar, dass Sie auf dem Bild nicht identifizierbar sind oder dass es sich nicht um Sie handelt. Wer sich das Bild genau ansehen möchte, hat in manchen Gemeinden die Möglichkeit, das Originalfoto online anzuschauen. Der Zugang zum Foto wird Ihnen in dem Fall mit dem Bußgeldbescheid mitgegeben.

Ist dies nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Zwar erhalten Sie mit dem Bescheid auch einen Druck des Fotos, doch in der Akte liegt das Bild in besserer Qualität vor. Im Dezember 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig, dass Bußgeldempfänger ein Recht auf Akteneinsicht haben.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Erheben Sie Einspruch, wird das zuständige Gericht das Foto überprüfen. Bestehen tatsächlich Zweifel an der Identität des Fahrers, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Alternativ kann das Gericht einen Gutachter mit einem anthropologisch-morphologischen Gutachten beauftragen. Im Rahmen eines solchen Gutachtens wird das Blitzerfoto erneut gründlich analysiert. Der Gutachter gibt dann dem Gericht eine Empfehlung ab.

Aussetzung des Verfahrens

Während sich das Foto in der Prüfung befindet, ist das Verfahren ausgesetzt. Vorerst droht während der Aussetzung keine weitere Strafe. Sie zahlen das Geld noch nicht und ein verhängtes Fahrverbot tritt nicht unmittelbar in Kraft. Dies gilt, bis die Behörde den Bescheid zurücknimmt oder ein Richter über den Bescheid entschieden hat.

Kosten des Einspruchverfahrens

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie gute Chancen haben, dem Bußgeld zu entgehen, kann sich ein Einspruch lohnen. Beachten Sie dabei, dass Sie im Verlustfall die Kosten selbst tragen müssen. Das gilt sowohl für Gerichts- als auch für potentielle Anwaltskosten. Nutzen Sie eine Beratung beim Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Chancen zu ermitteln.

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