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Finanzen

Auch ältere Rentner bekommen Erhöhung

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Auch ältere Rentner bekommen Erhöhung
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Frag t-online

Erhalte ich Mütterrente, wenn ich schon länger in Rente bin?


Aktualisiert am 21.01.2026 – 07:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerin blickt aus dem Fenster (Symbolbild): Die Bundesregierung plant, die Mütterrente zu verbessern.Vergrößern des Bildes

Rentnerin blickt aus dem Fenster (Symbolbild): Die Bundesregierung plant, die Mütterrente zu verbessern. (Quelle: Jacob Wackerhausen/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Voraussetzungen für die Mütterrente III.

Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von der geplanten Ausweitung der Mütterrente profitieren. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Aufwertung von Kindererziehungszeiten für Kinder vor, die vor 1992 geboren wurden. Statt 2,5 Jahre sollen künftig drei Jahre pro Kind bei der Rente anerkannt werden – so wie bei Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden.

Doch gilt das auch, wenn der Rentenbeginn schon Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt? Dazu erreichten die Redaktion Mails von zahlreichen t-online-Leserinnen. Sie möchten wissen, ob sie die geplante Mütterrente III auch bekommen, wenn sie schon länger Rente beziehen.

Die Antwort fällt eindeutig aus: Ja. Auch wer bereits seit längerer Zeit eine Rente bezieht, wird von der Mütterrente III profitieren können. „Wie lange Sie schon eine Rente erhalten, ist bei der Anerkennung der Zeiten nicht von Bedeutung“, sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Denn der Verwaltungsaufwand ist enorm: „Es müssen mehr als 10 Millionen Renten unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografie und aller Rechtsstände der Vergangenheit geprüft werden“, so Pottin. Die Rentenversicherung braucht daher Zeit, um die Ansprüche korrekt zu berechnen. Die Auszahlung soll dann nachträglich erfolgen.

Wer sich unsicher ist, ob das eigene Kind schon in der Rentenberechnung erfasst wurde, kann das durch einen Blick in den Versicherungsverlauf oder den Rentenbescheid prüfen. Suchen Sie nach den Stichworten „Kindererziehungszeit“ oder „Erziehungszeit“.

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