Koalition und Reformen
Arbeitgeber gegen Kommissionsvorschlag für „Kapitalrente“
Aktualisiert am 22.06.2026 – 17:35 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Vorschläge der Rentenkommission werden teils kritisiert, teils gelobt. In den 33 Empfehlungen gibt es viel Zündstoff. Die Regeln, die geändert werden sollen, betreffen viele unmittelbar.
Die Empfehlungen der Rentenkommission stoßen teils auf großen Widerstand. Nach der Gewerkschaftsseite erhoben auch die Arbeitgeber grundsätzliche Einwände gegen den Vorschlag einer Kapitalrente – allerdings aus völlig unterschiedlichen Gründen. Damit steht ein zentraler Aspekt des Konzepts im Kreuzfeuer, bevor das Konzept an diesem Dienstag überhaupt offiziell vorgestellt wird.
Einige Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der von der Regierung eingesetzten Kommission sind schon seit dem Wochenende bekannt. Dazu zählt die Kapitalrente, die das Rentenniveau langfristig sichern soll. Gemeint ist, dass die Rentenbeiträge erhöht und teilweise am Aktienmarkt angelegt werden. Konkret geht es um zwei Prozent vom Bruttolohn nur für diesen Zweck. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen.
Mehrkosten von 40 Milliarden Euro?
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich bereits kritisch geäußert, weil auch Menschen in der Nähe des Rentenalters verpflichtend für die Kapitalrente zahlen müssten, ohne viel davon zu haben. Verdi-Chef Frank Werneke sprach von einem „fragwürdigen Konstrukt“.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte den Vorschlag ebenfalls, aber mit anderer Begründung: „Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung ist grundsätzlich sinnvoll, aber nicht durch Zwang und nicht durch den Staat, sondern freiwillig privat und betrieblich.“ Er sprach von einer möglichen Belastung von mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr für Unternehmen und Beschäftigte.
Rente erst ab 64
Der 76 Seiten starke Bericht der Kommission, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, umfasst einige wichtige Details, die bisher weniger diskutiert wurden. Darunter ist der Vorschlag, dass man künftig grundsätzlich erst ab 64 Jahren gesetzliche Rente beziehen soll.
Bisher nutzen Hunderttausende die Option, nach 35 Berufsjahren mit 63 mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“, heißt es im Bericht. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.
Dieser Punkt hat übrigens nichts mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Berufsjahren zu tun, bekannt als „Rente mit 63“. Sie soll nach Vorstellungen der Kommission abgeschafft werden.
Kein Blockmodell mehr für Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission Änderungen, um Menschen länger im Job zu halten: Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und das Blockmodell abgeschafft werden. Das sieht bisher vor: Man arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. In der zweiten Hälfte läuft es in gleicher Höhe weiter, ohne dass man arbeiten muss. Das soll es nicht mehr geben. Zudem sollen Langzeitarbeitslose nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Keine Beiträge auf andere Einkünfte
Grundsätzlich soll es nach Empfehlung der Kommission beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter bleiben. Andere Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sollen nicht für Beiträge herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auch weiter jährlich gemäß der Lohnentwicklung angepasst werden. Bis zu der Grenze werden auf das Gehalt Rentenbeiträge fällig. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen.
