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Anwalt zwingt Geflüchteten zu Oralsex – um ihn zu „untersuchen“

wochentlich.deVon wochentlich.de12 Dezember 20232 Min Gelesen
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Anwalt zwingt Geflüchteten zu Oralsex – um ihn zu „untersuchen“
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Anwalt zwingt Geflüchteten zu Oralsex – um ihn zu „untersuchen“

Ein Anwalt aus Reutlingen vergewaltigt mehrmals einen jungen Nigerianer. Er wolle „testen, ob du zu früh kommst“. Dann droht er, ihn abschieben zu lassen.

Er vergewaltigte seinen Mandanten und drohte, er werde ihn jagen und abschieben lassen: In Reutlingen wurde am Montag ein Anwalt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem verhängte der Richter ein dreijähriges Berufsverbot. Das berichten die „Südwest-Presse“ und die „Bild“.

Es ist ein schockierender Fall von Machtmissbrauch: Der 71-Jährige vertrat als Anwalt einen 31-jährigen Nigerianer in dessen Asylverfahren. Dem erzählte er, er sei gerichtlich angehalten, seinen Mandanten „körperlich zu untersuchen“.

Mandant nimmt zweite Vergewaltigung heimlich auf

Flüchtlinge seien oft durch erlebte Traumata in ihrer Sexualfunktion beeinträchtigt. Das müsse er abprüfen, soll der Anwalt seinem Mandanten versichert haben. Er zog dem 31-Jährigen einen Gummiring über den Penis, berührte ihn im Intimbereich und praktizierte an ihm Oralverkehr bis zum Samenerguss.

Der junge Mann berichtet auch von einem zweiten ähnlichen Treffen mit dem Anwalt – das der Mandant laut Informationen der „Bild“ allerdings heimlich aufzeichnete. Bei diesem Treffe habe der Anwalt testen wollen, „ob du zu früh kommst“.

Anwalt drohte seinem Mandanten mit Abschiebung

Er soll außerdem gedroht haben, den Geflüchteten „jagen“ zu lassen und für dessen Abschiebung zu sorgen, sollte er sich anderen anvertrauen. Mit der Aufnahme wandte sich der Nigerianer dennoch an eine andere Anwältin, die mit ihm zur Polizei ging.

Der Anwalt gestand am Montag, als die Beweislage erdrückend wurde: Er sei übergriffig geworden, habe seine Stellung missbraucht. Laut „Südwest-Presse“ kam die Staatsanwaltschaft auch wegen des Geständnisses aber dennoch nur „mit einigen Klimmzügen“ zu einem Antrag auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

An sein Opfer muss der Anwalt ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zahlen, außerdem eine Auflage von insgesamt 30.000 Euro an gemeinnützige Organisationen.

Polizei findet Hinweise auf weitere Opfer

Die Sache könnte für den Mann noch nicht ausgestanden sein: Die „Südwest-Presse“ zitiert einen Polizeibeamten, der im Zuge der Nachermittlungen die Wohn- und Arbeitsräume des Anwalts durchsucht hatte. Auf den Geräten des Mannes hätten sich Hinweise auf weitere Opfer gefunden – also Bilder von Geschlechtsteilen weiterer mutmaßlicher geflüchteter Mandanten des Mannes.

Dem 31-jährigen Nigerianer blieb am Montag die Aussage erspart. Darüber sei er froh, sagte er der „Bild“. Er schäme sich. Trotz seines abgelehnten Asylantrages könnte er als Vollzeit-beschäftigter Gabelstaplerfahrer ein Bleiberecht erhalten.

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