Wie beantrage ich die Mütterrente?
Wer 43 Jahre alt wird, bekommt automatisch Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten im Rahmen des sogenannten Kontoklärungsverfahrens den Versicherungsverlauf.
Hier sollten Sie unbedingt schauen, ob alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind, im Versicherungsverlauf korrekt erfasst wurden – also auch Erziehungszeiten. Was Sie beim Prüfen des Versicherungsverlaufs beachten sollten, lesen Sie hier.
Dem Brief der Rentenversicherung liegt auch ein Schreiben bei, mit dem Sie die Kindererziehungszeiten beantragen können. Diesen Antrag sollten Sie möglichst schnell ausfüllen und zeitnah an die Rentenversicherung zurückschicken.
Kann die Mütterrente gekürzt werden?
Ja, das geht. Wenn das beitragspflichtige Einkommen während der Zeit der Kindererziehung die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird es miteinander verrechnet. 2026 liegt sie bundeseinheitlich bei 101.400 Euro Bruttojahresverdienst.
In dem Fall ist es möglich, dass eine Frau weniger Rentenpunkte erhält, als ihr eigentlich durch die Mütterrente zustehen. Besonders berufstätige Frauen trifft diese Regelung. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies verfassungsgemäß sei.
Als Faustregel gilt: Wenn der rechnerische Rentenanspruch aus der Mütterrente zusammen mit jenem aus dem Beruf größer ist als rund zwei Rentenpunkte im Jahr, wird der theoretische Rentenanspruch aus der Zeit der Kindererziehung gekürzt.
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Wie wird die Mütterrente besteuert?
Die Rentenbesteuerung ist ein kompliziertes Verfahren. Denn nicht alle Renten sind steuerpflichtig. Es kommt darauf an, in welchem Jahr Sie in Rente gehen. Je nach Renteneintritt steht Ihnen ein bestimmter steuerlicher Freibetrag zu. Dieser sinkt bis 2058 auf null. Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert.
Die Mütterrente gilt indes als „außerordentliche Rentenanpassung“ und wirkt sich daher auf den steuerlichen Freibetrag aus – dieser wird erhöht. Das Verfahren selbst ist kompliziert. Sie sollten aber in Ihrem Steuerbescheid darauf achten, dass der steuerliche Freibetrag bei der Rente angepasst wurde, wenn auch nur wenig.
