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Anschnallpflicht ab wieviel km/h? Wichtige Regelungen

wochentlich.deBy wochentlich.de18 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Achtung, hohe Geldbuße

Das ist der größte Irrtum um die Anschnallpflicht


Aktualisiert am 18.09.2026 – 07:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Anschnallen vor dem Starten: Nur in wenigen Situationen gilt diese Pflicht nicht. (Quelle: Panthermedia/Hersteller-bilder)

Seit fast 50 Jahren gilt die Gurtpflicht. Und bei Verstößen gibt es ein Bußgeld. Aber wer muss es eigentlich bezahlen? Und in welchen Ausnahmen gilt die Pflicht zum Anschnallen nicht?

Allen Airbags und Assistenten zum Trotz: Der Gurt ist im Auto der wichtigste Lebensretter. Und zwar schon seit mehr als 60 Jahren. Wobei bis zu dieser Einsicht viel Zeit verging: Obwohl der Sicherheitsgurt schon 1959 erfunden worden war, dauerte es noch 15 Jahre, bis er im Jahr 1974 in der Bundesrepublik zur Pflicht in allen Neuwagen wurde. Zwei Jahre später folgte die Anschnallpflicht – allerdings ohne Konsequenzen bei Verstößen. Erst seit 1984 ist dafür ein Bußgeld fällig. Allerdings wissen viele Autofahrer nicht: Es gibt auch Situationen, in denen die Anschnallpflicht nicht besteht.

Anschnallpflicht: Diese Ausnahmen gelten

„Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“, heißt es in Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort sind aber auch Ausnahmen von dieser Vorschrift aufgeführt. Sie gelten für:

  • Paketboten, die ständig anhalten und ihr Auto verlassen müssen
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h), etwa beim Rangieren oder auf dem Parkplatz
  • Begleiter von besonders betreuungsbedürftigen Gruppen, wenn sie für ihre Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen
  • Sitzende im Linienbus, in dem es auch Stehplätze gibt
  • Fahrer der Linienbusse

Im Reisebus hingegen gilt seit 1999 die Anschnallpflicht. Allerdings dürfen die Fahrgäste natürlich kurzzeitig ihren Sitzplatz verlassen und sich dazu abgurten.

Übrigens: Früher mussten sich auch Taxifahrer nicht anschnallen, um bei einem Überfall schneller flüchten zu können. Als sich aber zeigte, dass die Gefahr eines Verkehrsunfalls größer ist als die eines Überfalls, kam auch für Taxifahrer die Pflicht zum Anschnallen.

Gurtpflicht: Wer muss Bußgeld bezahlen?

Wer ohne Gurt am Steuer sitzt, muss ein Bußgeld bezahlen – so viel ist klar. Aber was gilt, wenn sich beispielsweise der Beifahrer nicht angeschnallt hat?

Häufig heißt es: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass alle Passagiere angeschnallt sind. Das stimmt aber nicht. Jeder Erwachsene ist dafür selbst verantwortlich und muss dementsprechend auch selbst das Bußgeld bezahlen. Anders sieht es aus, wenn Kinder im Auto mitfahren. Dann muss der Fahrer gewährleisten, dass sie der Vorschrift entsprechend gesichert sind – sonst zahlt er die Buße. Das bedeutet: Bis zum Alter von zwölf Jahren oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern gehören sie in einen Kindersitz. Erst danach genügt der normale Gurt.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Ohne Gurt zu fahren oder mitzufahren, kostet ein Bußgeld von 30 Euro. Das gilt auch, wenn Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert sind. Im Falle mehrerer Kinder steigt die Buße auf 35 Euro. Falls das Kind völlig ungesichert ist, liegt die Buße bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg (mehrere Kinder: 70 Euro und ein Punkt).

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