Tierquälerei

Nach Einstellung von Schlachthof-Verfahren: Aninova reagiert enttäuscht

31.08.2026 – 19:30 UhrLesedauer: 1 Min.

Die vier Angeklagten vor dem Kölner Amtsgericht (Archivbild): Sie müssen Geldauflagen zahlen. (Quelle: Sebastian Hahn)

Aufnahmen aus einem Schlachthof in Hürth hatten 2023 Ermittlungen ausgelöst. Das Verfahren gegen vier Beschäftigte endete nun ohne Verurteilung.

Die Tierrechtsorganisation Aninova zeigt sich nach der vorläufigen Einstellung eines Strafverfahrens gegen vier ehemalige Beschäftigte eines Schlachthofs in Hürth „maßlos enttäuscht“. Das Amtsgericht Köln hatte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach Paragraf 153a Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Die vier Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zahlen. Kommen sie dieser Auflage nach, endet das Verfahren ohne Urteil und ohne strafrechtliche Verurteilung.

Für Aninova ist genau das der entscheidende Kritikpunkt. „Angesichts der Bilder ist für uns kaum nachvollziehbar, dass dieses Verfahren ohne Urteil und ohne Verurteilung endet“, erklärte Vorstandsvorsitzender Jan Peifer in einer Mitteilung am Montag. Aus Sicht der Organisation sende die Entscheidung ein falsches Signal.

Aninova hatte Aufnahmen 2023 veröffentlicht

Aninova hatte Anfang 2023 Bildmaterial aus dem Schlachthof veröffentlicht. Nach Angaben der Organisation sollen darauf unter anderem Tiere zu sehen sein, die ohne wirksame Betäubung geschlachtet worden seien. Zudem seien Tiere unzureichend betäubt worden und hätten weiter gelitten. Rinder, Schafe und Ziegen seien außerdem gewaltsam in den Schlachtbereich getrieben worden.

Die Veröffentlichung hatte damals unmittelbare Folgen. Der Schlachthof wurde nach Angaben von Aninova vom zuständigen Veterinäramt geschlossen. Beschäftigten wurden zudem Schlachtberechtigungen entzogen.

Bei einer Verhandlung im Mai dieses Jahres hatte die Verteidigung laut Aninova unter anderem argumentiert, dass das veröffentlichte Bildmaterial ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden sei und deshalb nicht als Beweismittel verwertet werden dürfe. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.

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