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You are at:Home»Politik»Angriff in Mannheim löst neue Debatte über Abschiebungen aus
Politik

Angriff in Mannheim löst neue Debatte über Abschiebungen aus

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Juni 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Angriff in Mannheim löst neue Debatte über Abschiebungen aus
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Nach der Tat von Mannheim mehren sich Forderungen nach Abschiebungen nach Afghanistan. Doch sind Abschiebungen in unsichere Staaten überhaupt möglich?

Der mutmaßlich islamistische Messerangriff von Mannheim hat die Debatte um die ausgesetzten Abschiebungen nach Afghanistan erneut entfacht.

Gesetzlich herrschen dafür derzeit strenge Rahmenbedingungen. Ein Afghane hatte in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der Beamte erlag später seinen Verletzungen.

Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland aber niemanden mehr nach Afghanistan ab. Schon in der Zeit davor hatte man sich wegen der damals schon schwierigen Sicherheitslage darauf verständigt, nur Männer – und bevorzugt Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder – unter Zwang nach Kabul zu bringen.

Zu den vielen Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in den vergangenen zehn Jahren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, zählen auch einige, die inzwischen in der Bundesrepublik schwere Straftaten begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu begehen. Obwohl die gesetzlichen Hürden für die Abschiebung jener, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht, niedriger sind als bei anderen Ausreisepflichtigen, gibt es rechtliche und praktische Schwierigkeiten.

Was sagen Behörden?

Grundlage für die Entscheidung der Ausländerbehörden, die sich mit Unterstützung der Bundespolizei um die Abschiebungen kümmern, ist der jeweils aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Situation im Herkunftsland. Darin geht es beispielsweise um die Frage, ob dort eine Gefahr für Leib und Leben überall und für jeden herrscht oder etwa nur für Oppositionelle oder bestimmte Volksgruppen. Dieser Bericht wird regelmäßig aktualisiert.

Die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern hatte im vergangenen Dezember als Problem benannt, dass „schwere Straftäter und Gefährder aus relevanten Herkunftsstaaten, vor allem aus Syrien und Afghanistan, trotz bestehender Ausreisepflicht nach wie vor nicht in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben werden können“.

Sie bat das Bundesinnenministerium zu prüfen, gegebenenfalls mit dem Auswärtigen Amt und Entwicklungsministerium, auf welchem Weg Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen dieser Risikogruppen möglich wären. Bis zur IMK-Frühjahrssitzung am 19. Juni soll das Ergebnis der Prüfung vorliegen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob man den politischen Preis zahlen will. Denn um Abschiebungen per Flugzeug zu organisieren, müsste es eine Zusammenarbeit mit den Taliban-Machthabern in Kabul oder der für schlimmste Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al Assad geben. Zumindest im Falle Afghanistans wird wohl inzwischen eruiert, inwieweit in Einzelfällen eine Rückführung über Nachbarstaaten möglich wäre.

Reaktionen aus der Politik

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, sie sei sich mit ihren Kollegen in den Bundesländern einig, dass in der Abwägung zwischen innerer Sicherheit und dem Bleibeinteresse des Ausreisepflichtigen die Sicherheitsinteressen Deutschlands Vorrang haben müssten. Allerdings müsse jede praktische Möglichkeit, in Länder wie Afghanistan oder Syrien abzuschieben, letztlich auch vor Gericht Bestand haben.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hat die politische Mitte aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. „Die Menschen schauen, was wir tun, was wir als Vertreter der politischen Mitte jetzt tun“, sagte der CDU-Politiker. „Tun wir nichts, versuchen wir uns schon bei der Beschreibung des Sachverhalts in die Ecke zu mogeln, um ja nicht unangenehme Antworten geben zu müssen, dann werden andere diese Antworten versuchen zu geben.“ Er fügte hinzu: „Scheinantworten mit großer Wahrscheinlichkeit.“

Außenministerin Annalena Baerbock sagte in Berlin mit Blick auf mögliche Abschiebungen nach Afghanistan: „In diesem speziellen Fall prüft das Innenministerium seit geraumer Zeit. Das ist alles andere als trivial, denn um zentrale rechtsstaatliche und vor allem Sicherheitsfragen kommt man dabei nicht herum.“

Die Grünen-Politikerin erklärte: „Natürlich haben wir ein Interesse, dass Täter, die massive Straftaten begangen haben, beschleunigt zurückgeführt werden“, sagte Baerbock. Deswegen habe man die Regeln schon verschärft. Zugleich fragte sie aber: „Wie will man mit einem islamistischen Terrorregime zusammenarbeiten, mit dem wir gar keine Beziehungen haben? Und wie schließen wir aus, dass von dort aus dann nicht der nächste Terroranschlag geplant wird?“ Baerbock verwies zugleich darauf, dass Deutschland wie die europäischen Partner keine Botschaft in Afghanistan habe.

Wie viele ausreisepflichtige Afghanen gibt es derzeit in Deutschland?

Ende April lebten laut Ausländerzentralregister 13.396 ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland, allerdings besaßen von 11 666 von ihnen eine sogenannte Duldung, konnten also kurzfristig nicht abgeschoben werden, etwa weil Papiere fehlten oder aus gesundheitlichen Gründen. Unter den 10.026 Syrern, die in dem Register als ausreisepflichtig gespeichert waren, waren 8914 Geduldete. Die Ampel-Koalition hat zwar erst kürzlich eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern erleichtern soll.

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