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Finanzen

An diese Empfehlungen soll sie anknüpfen

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Die Uhr tickt

Rentenrettung, die Zweite


15.12.2025 – 11:06 UhrLesedauer: 5 Min.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Die Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein zweites Rentenpaket vorlegen.Vergrößern des Bildes

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Die Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein zweites Rentenpaket vorlegen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)

Ab Januar soll eine Kommission tun, was die Koalition bisher weitgehend schuldig geblieben ist: Reformen für die Rente erdenken. Doch das ist schon einmal gescheitert.

„Das Bundeskabinett hat am Dienstag die neue Rentenkommission eingesetzt, die ein Konzept für die Zukunft der Alterssicherung ausarbeiten soll“ – so ähnlich wie im Jahr 2018 könnte die Deutsche Presse-Agentur bald wieder eine Nachricht beginnen, nur den Wochentag müsste sie ändern. Der Rest: alles wie gehabt. Gleiches Problem, gleicher Lösungsversuch. Nur rund siebeneinhalb Jahre später.

Grundlegende Reformen, die diese Zusatzkosten eindämmen, sind dennoch ausgeblieben. Auch weil die Kommission selbst keine echten Einschnitte vorschlug, etwa ein höheres Renteneintrittsalter. Und das, obwohl sie sich durchaus bewusst zu sein schien, wie ein „dauerhaft verlässlicher Generationenvertrag“ auszusehen habe. Dieser verlange „die ausgewogene finanzielle Beteiligung aller“, heißt es im Abschlussbericht. Wer mit „alle“ gemeint ist, lässt sich dort ebenfalls nachlesen: „Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Rentnerinnen und Rentner“.

Die Kommission soll bis zum Sommer 2026 Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung liefern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen der Lebensstandard im Alter gesichert bleibt. „Dabei soll die Kommission auch an die Erkenntnisse der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ aus der 19. Legislaturperiode anknüpfen“, heißt es im Koalitionsbeschluss vom 28. November. Einige der Empfehlungen sind inzwischen aber überholt oder würden die Finanzierung der gesetzlichen Rente zusätzlich erschweren.

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