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Ampel erlaubt künftig digitalen Abschluss

wochentlich.deBy wochentlich.de21 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Ampel erlaubt künftig digitalen Abschluss
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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung: Künftig sollen Arbeitsverträge gänzlich digital abgeschlossen werden können. Die Ampel will damit Unternehmen entlasten.

Die Ampelkoalition hat sich auf einen zusätzlichen Schritt für weniger Bürokratie geeinigt. Künftig sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen in Deutschland komplett digitale Arbeitsverträge möglich sein, der postalische Versand von Millionen Seiten Papier soll dadurch entfallen.

„Das ist ein sehr großer Modernisierungs- und Entlastungsschritt für die Unternehmen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, am Donnerstag. Bei einer angenommenen Zeitersparnis von 40 Minuten pro Arbeitsvertrag und vier bis fünf Millionen Verträgen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte führe die Änderung des Nachweisgesetzes zu 160 Millionen Minuten, die anders genutzt werden könnten. „Der deutschen Wirtschaft wird dadurch ein ganzes Jahr Arbeitszeit geschenkt“, so Vogel.

Konkret ist vorgesehen, dass bei Arbeitsverträgen nicht länger die Schriftform eingehalten werden muss, künftig soll auch die Textform reichen. Der wichtigste Unterschied: Bei der Schriftform ist eine persönliche Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig, bei der Textform nicht.

Diese Folgen hat das Gesetz für Arbeitnehmer

In der Praxis heißt das: Der Versand eines Arbeitsvertrages kann künftig als PDF-Dokument per E-Mail erfolgen, eine Empfangsbestätigung durch den Arbeitnehmer reicht aus, damit der Vertrag gültig ist. Zudem muss der Vertrag abgespeichert und ausgedruckt werden können.

Die nun vom Parlament nachgeschobene Änderung des Nachweisgesetzes soll Teil des Entbürokratisierungspaketes werden, das die Ampelregierung unlängst vorgestellt hat. Vor allem viele Unternehmen und Arbeitgeberverbände hatten in der Vergangenheit immer wieder auf eine entsprechende Anpassung des Gesetzes gedrungen, um den Aufwand in den Personalabteilungen zu reduzieren.

Vor allem die FDP-Fraktion hatte sich bis zuletzt für die Anpassung eingesetzt – für die die Arbeitgeber nun voll des Lobes sind. In einer ersten Reaktion sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am Donnerstag: „Das ist endlich was: ein guter Schritt zur Entbürokratisierung. Wir bedanken uns bei den Fraktionen, die das ermöglicht haben – allen voran der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.“

Ausnahmen für einzelne Branchen geplant

Ebenfalls zufrieden zeigte sich der für Gesetze zuständige Justizminister Marco Buschmann (FDP), der jedoch zugleich mahnte: „Das darf aber nur ein nächster Schritt sein. Um gegen den Bürokratie-Burnout unserer Unternehmen wirksam vorzugehen, muss Bürokratieabbau ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein.“ Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach in der „Rheinischen Post“ einem „guten Tag für die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land.“

Für das Gesetz sollen zwei Ausnahmen gelten: Sofern ein Arbeitnehmer auf einen ausgedruckten und unterschriebenen Arbeitsvertrag besteht, sind Arbeitgeber auch künftig verpflichtet, ihm einen solchen zuzustellen.

Nicht zur Anwendung kommen soll die Abkehr von der Schriftform zudem bei einer Reihe von Berufen, in denen der Staat im besonderen Maße gegen Schwarzarbeit kämpft. Neben dem Baugewerbe und der Gastronomie sind das unter anderem auch die Fleischwirtschaft, der Gebäudereinigungssektor, das Wach- und Sicherheits- sowie das Prostitutionsgewerbe.

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