Regeln und Gebühren
So viel kostet der Kleine Waffenschein
Aktualisiert am 04.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Wer zur Selbstverteidigung aufrüsten möchte, beantragt häufig einen Kleinen Waffenschein. Wann darf man Schreckschusswaffen tragen und sind sie sinnvoll?
Menschen in Deutschland dürfen eine Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit tragen – Voraussetzung dafür ist der Kleine Waffenschein. Um geprüfte Pfeffersprays dabeihaben zu dürfen, ist er dagegen nicht nötig – anders als oft vermutet wird.
Kleinen Waffenschein beantragen: Kosten
Wer die behördliche Sondererlaubnis beantragen möchte, der muss sich je nach Bundesland an die Polizei- oder Kommunalbehörden wenden, also Stadtverwaltung und Landratsämter. Dort bekommt man das Dokument gegen eine Bearbeitungsgebühr von etwa 30 bis 150 Euro. Die Höhe variiert je nach Bundesland.
Oft sind die Antragsunterlagen auch online verfügbar, das variiert jedoch nach Bundesland. Anders als beim Großen Waffenschein muss keine staatliche Prüfung an der Waffe abgelegt werden. Der Kleine Waffenschein ist in einigen Bundesländern unbefristet gültig, manchmal erfolgt jedoch eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung – etwa alle drei Jahre, die dann ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
| Bundesland | Kosten (Stand 04.01.2023) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | zwischen 50 und 102 Euro |
| Bayern | zwischen 30 und 150 Euro |
| Berlin | 92 Euro |
| Brandenburg | 50,00 Euro zuzüglich Auslagen |
| Bremen | 100 Euro |
| Hamburg | 50 Euro |
| Hessen | 100 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 70 Euro |
| Niedersachsen | 50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein. |
| Nordrhein-Westfalen | 90 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 80 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein. |
| Saarland | 50 Euro |
| Sachsen | 75 Euro. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 30 Euro für eine erneute Prüfung fällig. |
| Sachsen-Anhalt | 66 Euro |
| Schleswig-Holstein | 60 Euro |
| Thüringen | 50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein. |
Für welche Waffen braucht man den Kleinen Waffenschein?
Man darf Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffen auch ohne behördliche Sondererlaubnis erwerben und bei sich lagern. Vorausgesetzt, diese Arten von Waffen haben das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Nur wer sie einsatzbereit außerhalb eines Privatgrundstücks trägt, braucht den Kleinen Waffenschein. Bei Kontrollen ist er zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Selbst das Mitführen einer solchen Waffe im Handschuhfach eines Pkw kann ein Mitführen im Sinne des Waffengesetzes darstellen.
Aber auch mit Waffenschein darf man eine Schreckschusswaffe nicht überall mit hinnehmen oder gar einsetzen. Eine solche Waffe darf man auch mit der Erlaubnis nur in einer konkreten Notwehrsituation ziehen. Das ist hauptsächlich dann gegeben, wenn man bedroht wird.
Außerdem darf man trotz Schein nicht bewaffnet Bahn fahren oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen. Wer etwa Übergriffe bei Großveranstaltungen fürchtet, für den ist der Kleine Waffenschein nicht die Lösung.
Voraussetzungen für den Waffenschein
Um einen Kleinen Waffenschein bekommen zu können, muss man:
- 18 Jahre alt sein,
- einen festen Wohnsitz haben und
- die eigene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe nachweisen. Das heißt, man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze und keine Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sein.
Damit soll Missbrauch verhindert werden, denn auch eine Schreckschusswaffe ist gefährlich. Es entweicht hoher Druck, sodass massive Verletzungen entstehen, wenn sie etwa direkt am Körper aufgesetzt und abgefeuert wird.
