Bei der Innenministerkonferenz in Hamburg stehen 80 Punkte auf der Tagesordnung. Ein Thema fehlt – es dürfte die Minister dennoch beschäftigen.
Julia Naue berichtet aus Hamburg.
Der Hamburger Polizeichor singt „Hallo, hier Hamburg“, das Polizeiorchester spielt das traditionelle Seemannslied „Wir fahr’n nach Baltimore“. Der Empfang der Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwochabend in der Hansestadt lädt zum betulichen Schunkeln ein. Doch schon die Grußworte des diesjährigen Gastgebers der Frühjahrskonferenz machen deutlich, wie ernst die Lage ist.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) warnt zum Auftakt vor der wachsenden Bedrohung durch hybride Angriffe. Der Schutz der kritischen Infrastruktur in Deutschland und ein besserer Zivilschutz sind die Hauptthemen des Treffens. Doch ein anderes Thema, das gar nicht auf der Tagesordnung steht, ist der Elefant im Raum.

Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD-Minister?
Das Treffen der Innenministerinnen und Innenminister der Länder wird von der Frage überschattet, wie sich Deutschland gegen eine mögliche Alleinregierung der AfD nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt rüsten kann. Denn diese Innenministerkonferenz, die noch bis Freitag geht, könnte die letzte ohne AfD-Minister sein.
Die AfD in Sachsen-Anhalt mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund kommt in Umfragen auf bis zu 42 Prozent, unter bestimmten Umständen kann es bei der Wahl für eine absolute Mehrheit reichen. Zuletzt warnte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) Mitte Mai vor einem Staatsstreich, sollte die AfD im Falle einer Regierungsübernahme massenhaft Beamte austauschen.
Die Innenministerkonferenz steht nun vor wichtigen Fragen. Etwa: Was würde es bedeuten, wenn von der AfD eingestellte Beamte Zugriff auf sensible Polizeiinformationen oder Datenbanken des Verfassungsschutzes hätten? Fließen geheime Informationen der Sicherheitsbehörden vielleicht nach Russland oder in rechtsextreme Kreise ab? Oder: Könnte ein AfD-Minister die IMK blockieren? In dem Gremium herrscht Einstimmigkeitsprinzip.
Die AfD wird in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Dobrindt: Kein „Schreckgespenst“ an die Wand malen
Die Tagesordnung der Innenministerkonferenz hat 80 Punkte, die Themen AfD oder Rechtsextremismus finden sich auf dieser langen Liste nicht. Zumindest offiziell soll darüber in Hamburg überhaupt nicht gesprochen werden, es wird kein Beschluss erwartet. Die Ressortchefs geben sich betont zugeknöpft. Das Thema ist sensibel.
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