Nach verlorenem Prozess
Wegen Böhmermann: Offenbar Haftbefehl gegen AfD-Mann Krah
13.08.2026 – 08:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Maximilian Krah wollte Jan Böhmermann bestimmte Aussagen gerichtlich verbieten lassen – und verlor. Nun prüft das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl.
Das Amtsgericht Chemnitz hat offenbar einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann, wie der „Spiegel“ berichtet.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ die Zuschrift eines Hörers vorgelesen hatte. Demnach soll Krah auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Champagnerflaschen bestellt haben. Laut Gerichtsurteil argumentierte der AfD-Mann, dies könnte sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Als Grund nannte er, dass eine solche Bestellung „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis“ demonstriere. Krah verlor das Verfahren.
- Nach Gerichtsentscheid: Krah zahlt nicht – Böhmermann ruft Gerichtsvollzieher
Warum Krah den Prozess verlor
Die Entscheidung des Gerichts fiel unter anderem so aus, weil Böhmermann im Podcast klargemacht hatte, dass er lediglich eine Zuschrift vorliest. Zudem hatte der Satiriker kurz nach Erscheinen ergänzt, dass es sich laut Recherchen nicht um 200, sondern um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht sah das Gericht deshalb nicht.
Die Prozesskosten zahlte der AfD-Politiker jedoch nicht vollständig. Rund 5.000 Euro musste Böhmermann zunächst über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben. Diese Summe überwies Krah Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes. „Ich habe gezockt“, sagte Krah damals t-online, er habe so spät wie möglich zahlen wollen.
Krah erschien nicht zum Termin
Aktuell sind dem Bericht zufolge weitere 296,26 Euro offen. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski sagte: „Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.“
Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah nicht erschien. Anschließend legte sie dem Gericht den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vor. Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte laut „Spiegel“, dass dies geprüft wurde, äußerte sich zum Ergebnis aber nicht. Als Begründung führte es an, dass das Verfahren nicht öffentlich sei.
Krah gab sich überrascht über „ständige Forderungen“, die „nachgeschoben“ würden. Sein Anwalt würde sie nun prüfen, dann zahle er im Zweifel. Böhmermann halte er für „einen Widerling“, daher zahle er „nur widerwillig“. Vom Termin mit der Gerichtsvollzieherin habe er „keine Kenntnis“ gehabt.