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You are at:Home»Politik»AfD-Abgeordneter Klaus Esser soll Strafe zahlen: Urkundenfälschung
Politik

AfD-Abgeordneter Klaus Esser soll Strafe zahlen: Urkundenfälschung

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Januar 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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AfD-Abgeordneter Klaus Esser soll Strafe zahlen: Urkundenfälschung
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Er soll Strafe zahlen

Zeugnisfälschung: AfD-Abgeordneter unter Druck


21.01.2026 – 15:45 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0832682558Vergrößern des Bildes

Klaus Esser: Im AfD-Landesverband gilt er als mächtiger Strippenzieher. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)

Der Abgeordnete Klaus Esser soll mehrere juristische Abschlüsse gefälscht haben. Nun will die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, Esser soll seine Immunität verlieren. Der will es zum Prozess kommen lassen.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Esser soll seine Abschlüsse als Jurist gefälscht haben, seit Monaten ermittelt deswegen die Staatsanwaltschaft Aachen gegen ihn. Nun will die Staatsanwaltschaft offenbar einen Strafbefehl über 13.500 Euro gegen Esser wegen mutmaßlich gefälschter Hochschulabschlüsse beantragen, wie die Deutsche Nachrichtenagentur (dpa) berichtet.

Laut dpa soll sich der Strafbefehl auf ein gefälschtes Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das unbefugte Führen eines Titels („Master of Laws“/LL.M.) beziehen. Esser hatte sich vor Jahren mit den aus Sicht der Ermittler offenbar gefälschten Abschlüssen auf einen Job bei der AfD beworben.

Noch an diesem Mittwoch soll nach Informationen von t-online deswegen der Rechtsausschuss im Landtag darüber entscheiden, Essers Immunität als Abgeordneter aufzuheben. Auf der Tagesordnung des Ausschusses ist ein entsprechender Punkt in anonymisierter Form vermerkt. In der kommenden Woche soll dann voraussichtlich der Landtag die Entscheidung in seiner Sitzung wohl final bestätigen.

Als Landtagsabgeordneter hat Esser immer wieder scharf gegen die Ampelregierung geschossen. Unter anderem schrieb er auf einer Kachel, die er mit seinem Bild in den sozialen Medien verbreitete: „Ungelernte, Studienabbrecher, Insolvenzerklärer – oder kurz: die Ampel.“

Esser teilte t-online am Mittwoch mit, er kenne den Strafbefehl nicht, es könne ihn auch noch gar nicht geben, da zuerst seine Immunität aufgehoben werden müsse. Er begrüße die „temporäre“ Aufhebung seiner Immunität aber und habe seine Fraktion gebeten, ihr zuzustimmen, erklärte er in einer weitergehenden Stellungnahme auf Facebook. Bisher sei er nicht von der Staatsanwaltschaft angehört worden. Er wolle den „kleinlauten Versuch“ der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mit einer „symbolischen Geldstrafe“ zu beenden, nicht hinnehmen und Einspruch erheben. Damit käme es zum Prozess.

Esser kritisierte außerdem eine „organisierte Schmutzkampagne“ von „parteiinternen Denunzianten“, die gezielt „besonders AfD-feindliche Presse“ auf ihn angesetzt hätten. „Es wurde versucht, mich existenziell zu vernichten.“

Bei dem laut dpa geplanten Strafbefehl von 90 Tagessätzen von je 150 Euro würde Esser nicht als vorbestraft gelten. Das wäre er erst ab 91 Tagessätzen, weil eine solche Verurteilung dann mit einem Eintrag im Führungszeugnis verbunden ist.

Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte t-online bereits im Oktober mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Esser führe. „Die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen erfolgte wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung, des Betrugs und des Missbrauchs von Titeln.“ Die Ermittlungen dauerten an, eine abschließende rechtliche Einordnung könne man noch nicht geben, hieß es damals.

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