Doch die Möglichkeit, die Rente bar in der Postfiliale zu erhalten, wird zum Dezember 2025 eingestellt. Ab 2026 ist dann – absehen von sehr wenigen Ausnahmefällen – ausschließlich die Kontoeinzahlung der maßgebende Standard.

Weiterhin erhalten jene Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent der eigenen Nettorente. Noch erfolgt die Auszahlung separat. Der Zuschlag erreicht die Rentner normalerweise zur Mitte des jeweiligen Monats.

Ab Dezember kommt es allerdings zu einer Änderung. Der Zuschlag wird dann automatisch in die monatliche Rente integriert und nicht mehr separat ausgezahlt.

Jene Rentner, die noch die „alten Renten“ (Rentenbescheid vor 2004) beziehen, erhalten ihre Rentenauszahlung für Oktober meist schon am 30. September.

Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien, die in den Sommermonaten kursierten, müssen Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Ausgenommen sind Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben.

Bei einem Wohnsitz im Ausland gestaltet sich das allerdings anders. Hier müssen die rentenberechtigten Personen prinzipiell einmal jährlich einen Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für circa 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Nur in Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Die Frist für die Einreichung des Lebensnachweises verstreicht am 17. Oktober.

Durch diese Änderung können relevante Krankheitsverläufe, Krankenhausaufenthalte oder wichtige Arztbefunde jederzeit aufgerufen werden, was den Arztwechsel erleichtert oder im Notfall wichtige Informationen bereitstellen kann.

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