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Politik

Acht-Stunden-Tag: Neuer Vorschlag des Arbeitsministeriums

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Acht-Stunden-Tag: Neuer Vorschlag des Arbeitsministeriums
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Entwurf des Arbeitsministeriums

Neuer Vorschlag im Streit um Acht-Stunden-Tag

18.06.2026 – 12:16 UhrLesedauer: 1 Min.

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Mitarbeiterin in einem VW-Werk: Die Höchstarbeitszeit in Deutschland beträgt eigentlich acht Stunden pro Tag. (Quelle: imago stock&people)

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Schluss mit dem Acht-Stunden-Tag? Um diese Frage ist ein Streit entbrannt. Das Arbeitsministerium will ihn nicht einfach abschaffen, sondern legt eine neue Idee vor.

Der Acht-Stunden-Tag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, sodass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des SPD-geführten Ministeriums zur Umsetzung von Plänen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen aber um eine frühe Version, deren Abstimmung im Haus noch laufe. Der Entwurf ist demnach auch bisher nicht in der regierungsinternen Abstimmung.

Mehr Ausnahmen statt Ende der Acht-Stunden-Regel

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“

Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich demnach in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf verständigen können, „anstelle einer werktäglichen eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird“. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

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