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Abschleppkosten in Köln: Rechtslage weiterhin unklar

wochentlich.deBy wochentlich.de29 April 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Abschleppkosten in Köln: Rechtslage weiterhin unklar
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Doch für alte Knöllchen zahlen?

Abschleppkosten in Köln: Rechtslage weiterhin unklar

29.04.2026 – 15:23 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein weißes Hinweisschild mit einem Abschlepp-Piktogramm (Symbolbild): Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich jetzt mit zwei Berufungsverfahren um Abschleppkosten befassen. (Quelle: IMAGO/David Ebener / fototronik.de/imago)

Nach Urteilen gegen Abschleppgebühren in Köln bleibt die Lage vertrackt. Nun muss das OVG Münster entscheiden, während NRW die Gebührenordnung nachschärft.

Im Streit um Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen und Köln herrscht weiter Unsicherheit. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 15. April entschieden, dass die bislang von den Kommunen verlangten Gebühren rechtswidrig sind. Die Stadt Köln hat daraufhin Berufung eingelegt – nun muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden. Nach Angaben eines Sprechers liegen dort bereits zwei Berufungen vor.

Parallel dazu hat das Land NRW die Gebührenordnung angepasst. Damit reagierte es auf einen Hinweis des Amtsgerichts, wonach der festgestellte Fehler korrigiert werden könne. Ziel ist es, den Abschleppkosten nachträglich eine rechtliche Grundlage zu geben. Das könnte bedeuten, dass auch Betroffene aus früheren Fällen die Kosten doch noch zahlen müssen.

Welche Folgen die neue Regelung konkret hat, ist jedoch unklar. Genau das muss nun das OVG klären. Da die Urteile aus Köln wegen der Berufungen noch nicht rechtskräftig sind, bleibt die Rechtslage vorerst offen. Nach Auffassung des Landes können Kommunen Falschparker aber bereits jetzt wieder zur Kasse bitten.

In dem aktuellen Fall geht es um zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln wegen zweier Parkverstöße im Jahr 2024. Einmal war ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, in dem anderen Fall eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten vorgenommen werden sollten.

Auf Anordnung des Ordnungsamts wurden das Auto und die Vespa abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 200 und gut 300 Euro wurden den Haltern in Rechnung gestellt. Dagegen klagten diese und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht.

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