Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für eine andere Partei

18 September 2026

Nur 700 Fans reisen zum Spiel nach Dresden

18 September 2026

„Der Kastanienmann“: Krimi-Serie bei Netflix streamen

18 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter
Politik

Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Migration

Abschiebung nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter

Aktualisiert am 22.07.2026 – 18:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Hessens Innenminister will von erweiterten Abschiebemöglichkeiten Gebrauch machen. (Archivbild) (Quelle: Hannes P. Albert/dpa/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Hessen weist auf neue Vorgaben der Bundespolizei hin: Es seien „künftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich“, sagt Landesinnenminister Poseck.

Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums.

Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“

Identifizierung durch Vertreter der Taliban

Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig.

An der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban hatte es Kritik gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies dies aber kürzlich zurück.

Die Bundespolizei war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch das Bundesinnenministerium äußerte sich zunächst nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erst am Montag bekräftigt, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan zu forcieren. Er bezog dies auf Straftäter vor dem Hintergrund eines tödlichen Angriffs auf einen Studenten in Trier.

Kritik vom Flüchtlingsrat

Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“

Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. „Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“, erklärte der CDU-Politiker.

Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für eine andere Partei

18 September 2026

Abgeordnetengruppe gegen große Umstellung bei Organspenden

18 September 2026

Wahlkampffinale in MV und Berlin

18 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Nur 700 Fans reisen zum Spiel nach Dresden

18 September 2026

„Der Kastanienmann“: Krimi-Serie bei Netflix streamen

18 September 2026

Fußgänger überquert am Flughafen Autobahn – tot

18 September 2026

Bahnstrecke Berlin–Hamburg: Ab heute wieder Bauarbeiten

18 September 2026

Neueste Beiträge

Abgeordnetengruppe gegen große Umstellung bei Organspenden

18 September 2026

Das ist seine verdammte Pflicht

18 September 2026

Moderatorin wurde als Kind enführt

18 September 2026

Recent Posts

  • Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für eine andere Partei
  • Nur 700 Fans reisen zum Spiel nach Dresden
  • „Der Kastanienmann“: Krimi-Serie bei Netflix streamen
  • Fußgänger überquert am Flughafen Autobahn – tot
  • Bahnstrecke Berlin–Hamburg: Ab heute wieder Bauarbeiten

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.