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Politik

Abgeordnete wollen tiefgreifende Änderungen im Gesetz

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Abgeordnete wollen tiefgreifende Änderungen im Gesetz
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„Könnte Leben retten“

Abgeordnete wollen tiefgreifende Änderung bei der Organspende


Aktualisiert am 07.05.2026 – 12:01 UhrLesedauer: 3 Min.

Intensivstation im KrankenhausVergrößern des Bildes

Ort der Organentnahme ist das Krankenhaus: „Es geht uns um einen Paradigmenwechsel.“ (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-bilder)

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Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller Parteien spricht sich für eine Widerspruchslösung in der Organspende aus. Sie will ihren Entwurf schnell in den Bundestag bringen, doch es gibt auch Kritik.

Eine Gruppe von Abgeordneten über die Fraktionen des Bundestags hinweg fordert die Widerspruchsregelung, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Sie fordert eine Neuregelung, nach der jede und jeder zunächst als Organspender gelten würde – außer, man widerspricht ausdrücklich. Bislang muss man seine Spende-Bereitschaft aktiv erklären, etwa durch Eintrag in ein Register.

Für eine solche Widerspruchsregelung setzen sich die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) ein. Sie wollen den Entwurf dieses Jahr in den Bundestag einbringen und hoffen, dass eine Abstimmung noch 2026 stattfinden könnte. In Kraft treten könnte das Gesetz bei positiver Zustimmung am 1. Januar 2030.

„Wir hoffen, dass das zu einer Kulturveränderung führt“

In Deutschland gibt es eine massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist. „Es geht uns um einen Paradigmenwechsel“, sagte CDU-Politikerin Connemann bei der Vorstellung am Donnerstag. „Wir hoffen, dass das zu einer Kulturveränderung führt, die wir so dringend in Deutschland brauchen.“

Mit einer Widerspruchslösung stelle man eine Normalität her, die in vielen anderen Ländern seit Langem gelte. Wer in diesen Ländern verunglücke, werde automatisch Spender. Connemann wies darauf hin, dass das Gesetz einige Ausnahmen vorsieht. Minderjährige sollen etwa nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern Spender werden können. „Hier geht es nicht um ein einfaches Gesetz“, sagte Connemann. Jeder könne so zum Lebensretter werden.

„Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender“

Grünen-Politiker Grau legte einen besonderen Fokus auf die Angehörigen. Der frühere Arzt berichtete aus seiner Erfahrung im Umgang mit Angehörigen, die in der Situation eines Todesfalls über eine Organspende entscheiden müssten. Oft falle diese dann negativ aus und nicht selten werde das später bereut, so Grau. „Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender, niemand wird zum Objekt degradiert“, sagte Grau. Jeder könne weiter selbst frei über sich entscheiden. Die Widerspruchsregelung aber eröffne die Möglichkeit, viel Leid zu vermeiden.

CSU-Politiker Aumer wies zudem darauf hin, dass Deutschland bereits von der Widerspruchslösung vieler anderer Länder profitiere, weil man Nettoempfänger von gespendeten Organen sei. SPD-Politikerin Dittmar kündigte an, die Widerspruchslösung werde von einer breiten Informationskampagne inklusive persönlicher Anschreiben aller Personen ab 18 Jahren begleitet. Linken-Politikerin Stange betonte, die Regelung würde die Organspende aus dem Ausnahmefall herausholen. „Sie würde Leben retten“, sagte sie.

Patientenschützer: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hingegen spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch der Nachrichtenagentur AFP. „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung.“ Die Widerspruchslösung greife Brysch zufolge „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“. Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.

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