CSD-Attentat in Berlin

Abgeordnete irritiert nach Sondersitzung – „null Verständnis“

04.08.2026 – 19:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Brandenburger Tor: Hier wird um die Opfer des Anschlags getrauert. (Quelle: IMAGO/Volker Hohlfeld/imago)

Gab es Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Politik vor dem Anschlag am Rande des Berliner CSD? Abgeordnete sehen reichlich offene Fragen rund um die Tat.

Bei der Aufklärung des tödlichen Anschlags am Rande des Berliner CSD sehen Innenpolitiker im Bundestag noch viele offene Fragen. „Die Sondersitzung des Innenausschusses hat deutlich gemacht, dass wesentliche Fragen weiterhin unbeantwortet sind“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich. „Warum konnte der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben? Welche Erkenntnisse lagen den Behörden vor? Und gab es weitere Beteiligte?“

Die Abgeordneten hatten fast dreieinhalb Stunden nicht-öffentlich getagt, wegen der laufenden Sommerpause in digitaler Sitzung. Zu Gast waren neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach Angaben von Teilnehmern auch Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen, BKA-Chef Holger Münch, der Präsident der Bundespolizei Dieter Romann sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel. Dobrindt sagte den Abgeordneten eine umfassende Chronologie der Ereignisse und des Handelns der Behörden zu.

Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Hakan Demir bleibt vor allem eine große Frage ungeklärt. „Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: Null Verständnis für das Gerichtsurteil.“ Es brauche jetzt einen geeinten Weg, solche Taten in Zukunft zu verhindern, woran man arbeite.

Täter war als Gefährder eingestuft

In Berlin hatte am 25. Juli der islamistische Attentäter mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere – vermutlich mit einer Machete – attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.

Abdul Ballout: Er war als Gefährder bekannt. (Quelle: IMAGO/Vasily Krestyaninov / SOPA Images/imago)

Abdul Ballout war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, aber auf freiem Fuß.

Zweifel an Kommunikation der Behörden

Emmerich zweifelt nach der Sitzung an der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Gericht. „Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte. Dem Gericht lagen die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vor.“

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