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Ab Sonntag müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden – das sollten Sie wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Ab Sonntag müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden – das sollten Sie wissen
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„Mit KI erstellt“

Ab Sonntag müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden


29.07.2026 – 16:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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KI-Stempel (Symbolbild): Die EU hat Beispiele für mögliche Symbole veröffentlicht, die für „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“ stehen sollen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Robert Biedermann/imago)

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Bilder, Videos, Texte: Künftig muss klar erkenntlich sein, wenn es sich um von KI erstellte Inhalte handelt. Es gibt aber Ausnahmen.

Die Europäische Union führt am kommenden Sonntag neue Regeln ein, nach denen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen, wie Werbung im Internet oder auf Plakaten.

Das gilt zum Beispiel für die Beiträge professioneller Influencer auf Instagram und TikTok, für Nachrichtenseiten oder für die KI-Zusammenfassung in der Google-Suche.

  • „Beispielloser Cyber-Vorfall“: KI attackiert eigenständig andere Firma
  • Studie zu Chatbots: Wie KI-Systeme ihre Nachrichtenquellen auswählen

Was gilt für Privatpersonen?

Wer selbst ein Bild mit KI bearbeitet und auf einem privaten Profil hochlädt, muss jedoch nicht mit Konsequenzen rechnen. Außerdem gelten Ausnahmen für „künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative“ Werke, bei denen KI eingesetzt wurde: Eine Kennzeichnung ist auch hier Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigt.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Eine weitere Regelung gibt es für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, also etwa Ankündigungen von Behörden. Sie müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Beitrag mit KI erstellt wurde, ohne dass ein Mensch ihn noch einmal geprüft hat.

Wie sieht die Kennzeichnung aus?

Ein einheitliches Label gibt es nicht. Die EU-Kommission hat Beispiele für mögliche Symbole veröffentlicht, die für „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“ stehen sollen. Jeder Anbieter darf aber seine eigene Kennzeichnung einführen.

In Zukunft ist auch denkbar, dass KI-Bilder und -Videos eine verschlüsselte Kennzeichnung in den Dateieigenschaften tragen, die nicht einfach wegretuschiert werden kann.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Die KI-Anbieter selbst, also etwa der Konzern OpenAI hinter ChatGPT, Google mit seinem Chatbot Gemini oder die Instagram- und Facebook-Mutter Meta mit ihrer hauseigenen Künstlichen Intelligenz.

Bei Verstößen drohen den Firmen Bußgelder – allerdings erst in einigen Monaten. Bestehende KI-Systeme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.

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