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Finanzen

Ab jetzt ist Energy Sharing erlaubt

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Ab jetzt ist Energy Sharing erlaubt
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Energy Sharing in Deutschland

Solar-Besitzer dürfen ihren Strom ab jetzt mit Nachbarn teilen


Aktualisiert am 01.06.2026 – 08:07 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 166509652Vergrößern des Bildes

Schafe grasen vor Solarpaneelen: Wer eine Fläche hat, kann darauf eine Solaranlage bauen – und ab Juni den Strom mit der Nachbarschaft teilen. (Quelle: Imago/imago)

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Zum 1. Juni tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Gründung von Energiegemeinschaften ermöglicht. Für wen sich das Modell jetzt lohnt.

Wer eine eigene Solaranlage besitzt, den daraus erzeugten Strom aber nicht vollständig nutzen kann, für den könnte es bald eine neue Lösung geben: Zum 1. Juni 2026 werden sogenannte Energiegemeinschaften möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag bereits im Dezember beschlossen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Bundesregierung in nationales Recht umsetzen musste.

Funktionieren soll das Ganze wie folgt: Eine Person, ein Zusammenschluss von Personen, eine Genossenschaft oder in manchen Fällen sogar eine Kommune entscheiden, eine Energiegemeinschaft (Energy Sharing Community oder ESC) zu gründen. Zusammen erwerben sie eine oder mehrere Solaranlagen. Der Strom, der daraus erzeugt wird, wird unter den Mitgliedern der ESC verteilt.

Wichtig ist, dass derjenige, der die Solaranlage besitzt und betreibt, eine „natürliche oder eine juristische Person des Privatrechts“ ist, also ein Mensch oder eine Personenvereinigung wie ein Verein oder eine Stiftung. Dabei darf der Betrieb der Solaranlage keinem gewerblichen Zweck dienen. Damit sind Stromunternehmen grundsätzlich ausgeschlossen.

Strom darf auch kostenlos abgegeben werden

Die Mitglieder müssen einen Belieferungsvertrag abschließen, in dem klar geregelt ist, was der Strom kosten soll. Im neuen Gesetz steht explizit, dass der Strom auch umsonst sein oder sich der Preis dynamisch anpassen kann, je nachdem, wie viel Strom gerade zur Verfügung steht. Da der Strom trotzdem die regionale Infrastruktur nutzt, fallen Netzentgelte an. Außerdem muss es eine zentrale IT-Plattform geben, auf die alle Mitglieder der ESC zugreifen und auf der sie erkennen können, wie viel Strom gerade erzeugt wird und wer wie viel verbraucht.

Das Modell eignet sich nicht nur für Personen, die überlegen, sich eine neue Anlage anzuschaffen. Auch Besitzer von bereits bestehenden Solaranlagen können diese für das Energy Sharing anbieten. Das eignet sich zum Beispiel für Personen, die bald keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen werden (Ablauf der 20-Jahres-Frist), oder für jene, die viel überschüssigen Strom produzieren und diesen lieber vor Ort anbieten wollen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen.

Österreich zeigt, wie Energy Sharing geht

Die Idee wird auch schon in anderen Ländern praktiziert. In Österreich gibt es seit 2021 ESCs – ein wachsendes Geschäft. Doch in Österreich herrschen anders als hierzulande bessere Rahmenbedingungen. So müssen Energiegemeinschaften nur reduzierte Netzentgelte zahlen. Die Höhe des Rabatts richtet sich danach, wie weit der Strom transportiert werden muss. Damit wird lokal erzeugter Strom bessergestellt als jener, der über weite Strecken transportiert werden muss.

Das ist einer der Gründe, warum Experten in Deutschland jetzt erst einmal keinen Energy-Sharing-Boom erwarten. Julian Schulz, Gründer des Mieterstromdienstleisters Metergrid, sagt zu t-online: „Der entscheidende Unterschied ist nicht das Gesetz. Es ist die Netzentgeltreform. Österreich hat Energiegemeinschaften wirtschaftlich attraktiv gemacht. Deutschland hat das Gesetz, aber nicht die Wirtschaftlichkeit.“

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