Kündigungsschutz wird gelockert
Mit diesem Gehalt können Sie ab 2027 schneller entlassen werden
Aktualisiert am 03.07.2026 – 09:22 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Koalition will den Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen aufweichen. Damit können Unternehmen flexibler agieren, so die Begründung. Das ist der Plan im Detail.
Die Koalition hat sich in der Nacht zum Donnerstag auf ein Reformpaket geeinigt. Beschlossen wurden etwa eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Erhöhung der Reichensteuer und eine Reform der Einkommensteuer für mittlere Einkommen.
Darüber hinaus hat sich das Bündnis aus Union und SPD auf eine Flexibilisierung beim Kündigungsschutz verständigt.
Ab 177.000 Euro gibt es weniger Kündigungsschutz
So sollen Hochverdiener in Zukunft einfacher zu kündigen sein als bisher. Im Wortlaut heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition dazu: „Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.“
Das bedeutet konkret: Wer mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung verdient, kann künftig einfacher gekündigt werden. Dazu muss der Betroffene aber eine Abfindung bekommen. Diese Abfindung soll steuerlich privilegiert werden, wenn der Betroffene nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen schnell eine neue Tätigkeit beginnt. Je schneller die neue Beschäftigung beginnt, desto größer soll der Steuervorteil ausfallen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr. Das 1,75-fache davon sind 177.450 Euro im Jahr oder rund 15.000 Euro im Monat – wer also über dieser Gehaltsgrenze liegt, könnte ab 2027 von der gelockerten Kündigungsfrist betroffen sein. Sie wird ausschließlich für neue Arbeitsverträge nach 2027 gelten.
Deutschland hat strenge Regeln für die Kündigung
Nach aktuellem Recht können Beschäftigte ordentlich innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden, wenn es dafür klare Gründe gibt. Die Frist verlängert sich je nachdem, wie lange eine Person dem Betrieb zugehörig ist. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen bei Neueinstellungen, nach einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit aber mindestens sieben Monate. Darüber hinaus können Betriebe auch längere Fristen vertraglich vereinbaren.
Die Gründe für eine Kündigung können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Dabei liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, er muss also im Zweifel vor Gericht beweisen können, dass die Gründe für eine Kündigung gerechtfertigt waren. Die fristlose Kündigung (oder außerordentliche Kündigung) ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer massive Pflichtverstöße nachgewiesen werden. Das ist also nur in Ausnahmefällen möglich.
Arbeitgeber loben Reformpaket der Koalition
Der strenge Kündigungsschutz ist Arbeitgebern oft schon heute ein Dorn im Auge. Laut ihnen würden vor allem Unternehmensneugründungen und Forschungsprojekte ausgebremst, da sich die Unternehmer nicht sicher sein könnten, ob sie ihr Personal langfristig binden könnten.
