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Panorama

Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant: Iraker abgeschoben

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant: Iraker abgeschoben
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Ein Iraker soll einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben. Die Behörden schoben den Mann am Freitag ab.

Ein 20-jähriger Iraker, der einen Terroranschlag in der Weihnachtszeit geplant haben soll, ist am Freitagabend in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Das teilte das Innenministerium in Sachsen-Anhalt am Samstag mit. Mit der Abschiebung sei ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.

Der 20-Jährige war am 21. November in Helmstedt in Gewahrsam genommen worden. Laut Landeskriminalamt Niedersachsen hatte die Polizei Hinweise, wonach der Mann eine schwere Gewalttat geplant hatte. Er soll vorgehabt haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes anzugreifen. Der Mann wohnte in Sachsen-Anhalt und arbeitete in Niedersachsen.

„Dank der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurden Anschlagspläne vereitelt. Die erfolgte Abschiebung ist das Ergebnis der sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit mehrerer Behörden“, sagte Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

Innenministerin: Ernste Bedrohung abgewehrt

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte, es sei gelungen, eine ernst zu nehmende Bedrohung abzuwehren. „Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren Bemühungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht nachlassen. Denn die Wahrheit ist: Die allgemeine Bedrohungslage bleibt nach wie vor angespannt.“

Der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben forderte am Samstag eine Gesetzesreform. „Wäre der Terrorverdächtige an seinem Wohnsitz Oschersleben in Sachsen-Anhalt und nicht am Arbeitsort in Niedersachsen festgenommen worden, hätte man ihn bereits nach vier Tagen aus dem Gewahrsam entlassen müssen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Das wäre ein Problem gewesen.“ Man brauche eine Regelung für Terrorverdächtige im Gesetz, die einen längeren Gewahrsam zulasse.

Politiker fordern Gesetzreform

Die Vier-Tage-Regelung ist im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes festgeschrieben. Darin heißt es: „In der richterlichen Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als vier Tage betragen.“ Diese Regelung gelte aktuell für Terrorverdächtige genauso wie für Klimakleber, sagte Erben.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion forderte eine Regelung wie in Niedersachsen, wo es schärfere Bestimmungen für Terrorverdächtige gibt. Um einen konkret geplanten und vorbereiteten Terroranschlag zu verhindern, können Gefährder dort maximal bis zu 35 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden.

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