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Politik

EU will Bürger vor überteuerten Strompreisen schützen

wochentlich.deVon wochentlich.de14 Dezember 20233 Min Gelesen
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EU will Bürger vor überteuerten Strompreisen schützen
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EU will Bürger vor überteuerten Strompreisen schützen

Die EU hat sich auf die Reform des europäischen Strommarkts geeignet und will Verbraucher besser schützen. Ausschlaggebend war ein Gesetzgebungsakt der EU-Kommission.

Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden. Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich am frühen Donnerstagmorgen in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts.

Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.

Wegen extrem gestiegener Strompreise im vergangenen Jahr waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel.

DIHK-Präsident meldet sich zu Wort

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte sich zu Wort gemeldet und nach der Haushaltsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einem sprunghaften Anstieg der Strompreise für die Wirtschaft gerechnet. „Wir haben unterschiedliche Fall-Konstellationen durchgerechnet und kommen auf Steigerungen der Stromrechnung um 10 bis 20 Prozent“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

„Das ist nicht nur eine zusätzliche Konjunkturbremse zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt“, sagte Adrian. „Es ist auch das falsche Signal an viele Betriebe, die etwa ihre Produktion oder ihren Fuhrpark von fossiler Energie auf Strom umstellen wollen – zumal gleichzeitig hier bei Diesel und Kerosin die Kosten ebenfalls steigen.“

Neuer Gesetzesvorschlag der EU-Kommission

Basis für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Dieser sieht vor, Privatleuten ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.

Ein Kernelement der Reformvorschläge sind nach Willen der Mitgliedsstaaten neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten sollte dies nach Willen der Kommission für Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft.

Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.

Merit-Order-Prinzip weiter in Takt

Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke.

Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk – oft Gaskraftwerke.

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