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Landgericht Frankfurt kippt verlängerte Mietpreisbremse

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Entscheidung in Frankfurt

Gericht: Hessens verlängerte Mietpreisbremse ist unwirksam

05.11.2026 – 15:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Altbaufassaden im Frankfurter Bahnhofsviertel (Archivbild): Ein Streit um eine zu hohe Miete hat nun zu einer Entscheidung über die Mietpreisbremse geführt. (Quelle: IMAGO/Schoening/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Das Land hat die Verordnung zur Mietpreisbremse 2025 verlängert, aber dabei laut Gericht Fehler gemacht. Wie wirkt sich das aus?

Das Landgericht Frankfurt hält die Mietpreisbremse in Hessen für den Zeitraum Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 für unwirksam. Die Landesregierung habe es versäumt, die Verlängerung der Verordnung ordnungsgemäß zu begründen, erklärte das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Gerichts stützte sich die Landesregierung bei der Verlängerung auf ältere Daten. Sie müsse aber zumindest zeitnah erhobenes Datenmaterial heranziehen, wenn sie ein Gebiet als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweise. Das habe der Bundesgesetzgeber klargestellt. Wegen dieses Begründungsmangels sei die im November 2025 verlängerte Verordnung nichtig.

Streit um zu hohe Miete führt zu dem Urteil

Anlass ist die Klage einer Mieterin aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel. Ihre Nettomiete lag zu Beginn bei 1.450 Euro, die Vergleichsmiete beträgt laut Frankfurter Mietspiegel rund 1.040 Euro. Das Mietverhältnis endete im August 2026. Die Frau verlangte von ihren Vermietern zu viel gezahlte Miete zurück und berief sich auf die Mietpreisbremse.

Für die Zeit bis einschließlich November 2025 hatte sie damit Erfolg. Für Dezember 2025 bis August 2026 scheiterte die Klage: Die Klägerin könne sich für diesen Zeitraum nicht auf die hessische Mieterschutzverordnung stützen, so das Gericht.

Das Urteil gilt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits. Laut einer Sprecherin kann es aber als Präzedenzfall gesehen werden.

Miete: maximal zehn Prozent über Vergleichsmiete

Die Mieterschutzverordnung vom November 2020 bestimmte 49 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten. In diesen darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind laut Bundesrecht unter anderem Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 und Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Die Verordnung war auf fünf Jahre befristet, lief im November 2025 aus und wurde vom Land um ein Jahr verlängert.

Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) hat einen Entwurf für eine geänderte Mieterschutzverordnung vorgelegt. Demnach soll die Mietpreisbremse in 71 Kommunen gelten. Einige Kommunen kämen neu hinzu, andere fielen heraus.

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