Anwalt zieht ungewöhnlichen Vergleich
Ärger im Mordfall Fabian: „Eine Unverschämtheit“
Aktualisiert am 15.09.2026 – 17:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Befragung von Gina H. im Fabian-Prozess ist beinahe beendet, da löst einer der Verteidiger mit einer Aussage Unmut aus. Der Oberstaatsanwalt findet klare Worte.
Am 28. Prozesstag im Mordfall Fabian hat einer der Verteidiger der Angeklagten die Staatsanwaltschaft mit einer Äußerung verärgert. Er zog Parallelen zum sogenannten Eiskeller-Prozess, bei dem ein Mann unschuldig zweieinhalb Jahre in Haft gesessen hatte. Später relativierte der Verteidiger seine Äußerungen auf Nachfrage von t-online.
Andreas Ohm verteidigt die 30-jährige Gina H., der vorgeworfen wird, den achtjährigen Fabian aus Güstrow mit sechs Messerstichen getötet und seine Leiche anschließend in Brand gesetzt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Video | Reporter zum Mordfall Fabian:
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Am Donnerstag war Gina H. ein zweites Mal intensiv befragt worden. Als sich der Prozesstag bereits dem Ende zuneigte und der Oberstaatsanwalt ankündigte, beim nächsten Mal werde möglicherweise der psychiatrische Gutachter gehört, sagte Ohm, davon wisse er noch nichts. Ob dies schon kommuniziert worden sei, fragte er in Richtung des Vorsitzenden Richters. Und sagte dann: „Nicht, dass wir hier einen neuen Eiskeller-Fall bekommen.“ Der Richter fragte daraufhin, was der Verteidiger damit meine. Ohm wiegelte ab. Und Nowack relativierte, er habe einen der kommenden Prozesstage gemeint, nicht zwingend den nächsten.
Fabian-Prozess: Anwalt spricht über „Eiskeller“-Skandal
Der „Eiskeller-Prozess“ war als Skandal in die Justizgeschichte eingegangen. Eine junge Frau war am 3. Oktober 2022 nach einem Besuch der Diskothek „Eiskeller“ im oberbayerischen Aschau tot aufgefunden worden. Ein Student geriet ins Visier der Ermittler und wurde vom Landgericht Traunstein 2024 wegen Mordes verurteilt – im April 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil aber auf. Der BGH monierte, die Vorsitzende Richterin habe sich in E-Mails mit der Staatsanwaltschaft über im Rahmen der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse ausgetauscht – und dies der Verteidigung nicht mitgeteilt. Einen Befangenheitsantrag der Verteidiger hatten die Richter dennoch abgelehnt. „Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt“, urteilte der BGH.
In einem zweiten Verfahren wurde der Angeklagte schließlich rechtskräftig freigesprochen. Er hatte nach Auffassung der Richter über 940 Tage unschuldig in Haft gesessen, ihm wurde eine Entschädigung zugesprochen. Die Richterin betonte, es sei „im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen“. Und weiter in Richtung des jungen Mannes: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt.“
Anwalt relativiert Äußerungen im Fabian-Prozess
Inwiefern nun der „Eiskeller-Prozess“ mit dem Fabian-Prozess Parallelen aufweisen soll, blieb während der Verhandlung vor dem Landgericht Rostock unbeantwortet. Andreas Ohm sagte t-online nach dem Ende des Prozesstages, das sei eine „spontane Eingebung ohne großen Hintergrund“ gewesen und auf die Äußerung des Oberstaatsanwalts bezogen, man werde beim nächsten Prozesstag den Sachverständigen hören. „Das hatte keinen ernst gemeinten Hintergrund“, so Ohm, der jedoch zugleich betonte: „Die Gemeinsamkeit ist letztlich nur, dass es damals auch ein reiner Indizienprozess war.“