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Politik

Kanzler Merz spricht erstmals von Bundeszwang

wochentlich.deBy wochentlich.de8 September 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kanzler bringt Novum ins Gespräch

Merz droht Magdeburg mit Bundeszwang

Von t-online, afp, reuters

08.09.2026 – 13:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Der deutsche Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz (Archivbild). Er sagt: „Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt“. (Quelle: Axel Schmidt)

In Sachsen-Anhalt greift die AfD von Ulrich Siegmund nach der Macht. Kanzler Friedrich Merz bringt nun ein seltenes Grundgesetzverfahren ins Gespräch.

Noch ist die AfD in Sachsen-Anhalt nicht an der Macht. Doch drohte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schon entschiedene Schritte an. „Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt“, sagte Merz nach Beratungen in Berlin. Und weiter: „Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren.“

Der Kanzler mahnte weiter: „Es gebe im Grundgesetz die Pflicht zur Bundestreue.“ Unter anderem nannte Merz die Politikfelder Einwanderungs- und Ausländerpolitk.

Zuvor hatte bereits FDP-Chef Wolfgang Kubicki ein entschiedenes Eingreifen des Bundes angedeutet, sollte eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Regelungen des Bundes unterlaufen. Von Bundeszwang sprechen Verfassungsjuristen unter Berufung auf Artikel 37 des Grundgesetzes. Die Bestimmung räumt dem Bund „ein Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“ ein.

Bislang wurde Artikel 37 noch nie angewandt. Fachleute beschreiben die Bestimmung mitunter als „rostiges Schwert“. Doch notierte der Verfassungsexperte Heiko Meiertöns jetzt auf dem Portal „Verfassungsblog“: „Bei bestimmten Veränderungen, die das Landesamt für Verfassungsschutz betreffen, könnte die AfD rechtliche Grenzen überschreiten, die Raum für ein Einschreiten des Bundes bieten.“

Auch Verfassungsgericht kann aktiv werden

Die Regelung des Grundgesetzes ermöglicht dem Bund, mit Zustimmung des Bundesrats durch absolute Mehrheit gegen ein Bundesland Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, wenn dieses seine bundesstaatlichen Pflichten nicht erfüllt.

Absatz zwei des Artikel 37 sieht vor, dass die Bundesregierung oder ihr Beauftragter zur Durchsetzung des Bundeszwangs das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden hat. Ein Staatskommissar wäre ein solcher Beauftragter. Allerdings greift der Bundeszwang nur in den Bereichen, in denen ein Land Bundesrecht missachtet. Die Regierung vollständig zu entmachten – wie Kubicki es beschreibt – ist also etwas zu absolut formuliert.

BundesverfassungsgerichtVergrößern des Bildes
Richter am Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Karlsruhe könnte Landesgesetze einer AfD-Regierung einer juristischen Prüfung unterziehen. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Forderungen aus dem AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, wonach ausländische Ärzte verdrängt werden sollten, seien nicht durchzusetzen, sagte Kubicki. „Das geht im Rechtsstaat nicht so einfach, wie die AfD sich das vorstellt. Jedes Gericht wird denen sofort in den Arm fallen. Keine Sorge.“ Im Notfall könne der Bund „von Verfassungswegen einen Staatskommissar einsetzen, die Regierung entmachten, wenn sie sich nicht an Bundesgesetze hält“.

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