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Landliebe Schoko-Pudding ohne Schokolade: Hersteller trickst

wochentlich.deBy wochentlich.de4 September 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Aufgedeckt

Landliebe schummelt bei Sahnepudding


04.09.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 2 Min.

imago images 0821803385Vergrößern des Bildes

Landliebe: Schokopudding ist beliebt. (Quelle: IMAGO/Lobeca/Ralf Homburg/imago)

Wer Schokolade verspricht, muss die Vorgaben aus der Kakaoverordnung beachten. Verbraucherschützer sehen die Aufmachung des Landliebe-Puddings kritisch.

Schokoladenpudding ist ein beliebtes Dessert. Doch nicht jeder hat die Zeit oder die Fähigkeit, ihn selbst zuzubereiten. Manch einer greift daher zu Fertigprodukten aus dem Handel – beispielsweise von Landliebe. Eine Verbraucherin war jedoch verwundert, als sie sich zuletzt den „Sahnepudding Schokolade“ gekauft hat. Obwohl Schokoladenstücke auf der Verpackung abgebildet sind, enthält das Dessert keine Schokolade. Sie wandte sich an die Verbraucherschützer von Lebensmittelklarheit.

Der betroffene Schokoladen-Sahnepudding.Vergrößern des Bildes
Landliebe: Sahnepudding Schokolade. (Quelle: Landliebe GmbH)

Das sagen Gesetze und Richtlinien

Um zu verstehen, ob das Design des Landliebe-Puddings rechtens ist oder nicht, sind mehrere Richtlinien essenziell.

  • Rechte im Supermarkt Reklamation bei Lebensmitteln: Was geht, was nicht?
  • Macadamia, Paranüsse & Co. Nussmischung: Vergleich kann zu Enttäuschungen führen

Wann darf Schokolade „Schokolade“ heißen?

Laut der Kakaoverordnung muss ein Produkt mit Schokolade mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse enthalten. Diese muss aus Kakaobutter (mindestens 18 Prozent) und fettfreier Kakaotrockenmasse (mindestens 14 Prozent) bestehen und kann verschiedene Zuckerarten und weitere Zutaten enthalten. Wichtig ist auch, dass der Kakaoanteil in Prozent angegeben ist. Für weiße Schokolade gilt diese Pflicht nicht, denn dabei handelt es sich rechtlich gesehen um keine Schokolade. Sie muss also auch keinen Kakao enthalten.

Ist das Motiv auf der Verpackung entscheidend?

In der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist geregelt, dass Lebensmittelhersteller ihre Kunden bei der Produktzusammensetzung nicht täuschen dürfen. Das bedeutet, dass Lebensmittel bzw. Zutaten, die genannt oder abgebildet werden, auch enthalten sein müssen. Solange die Zutat auf der Verpackung dargestellt wird, ist es nebensächlich, ob es sich dabei um eine grafische Darstellung, Worte oder Bilder handelt.

Serviervorschlag

Viele Hersteller umgehen die Vorgabe, indem sie in kleiner Schriftgröße „Serviervorschlag“ auf die Verpackung drucken. Dadurch müssen sie keine Inhaltsgarantie geben. Verbraucherzentralen kritisieren den Hinweis. Er sei oft unzureichend und irreführend.

Wie ist die Lage bei dem „Sahnepudding Schokolade“ von Landliebe?

Sowohl auf der Banderole als auch auf dem Deckel des Sahnepuddings sind jeweils drei Schokoladenstücke abgebildet. Als Zutat wird Schokolade jedoch nicht aufgeführt. Laut Zutatenliste enthält das Produkt 82 Prozent Sahne, 9 Prozent Schokoladenpulver (Zucker, Kakao), Zucker, modifizierte Stärke, 0,9 Prozent fettarmen Kakao und Stärke. Schokoladenpulver kann jedoch laut Richtlinie nicht als Schokolade ausgelobt werden.

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