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Apple: iPhone-Apps bald nicht nur im App Store

wochentlich.deBy wochentlich.de18 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Nach Rekordstrafe von 500 Mio. Euro

iPhone-Nutzer bekommen mehr App-Freiheit

18.08.2026 – 18:41 UhrLesedauer: 2 Min.

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Apple-Logo am Store in Manhattan: EU-Druck zwingt Apple, den App-Store ab Oktober zu öffnen. (Quelle: Michael Kappeler)

Mehr Freiheit fürs iPhone: Apple muss seinen App Store auf Druck aus Brüssel weiter öffnen. Künftig können Kunden Apps nicht mehr nur im App Store von Apple herunterladen.

Nach dem Druck der EU nimmt Apple ab Oktober Änderungen an seinem App Store vor. Wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission hervorgeht, sollen Nutzer in der EU dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben.

Apps bald ohne App Store

Kern der Neuerungen: Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.

Für iPhone-Nutzer in der EU bedeuten die Änderungen konkret vor allem mehr Wahlfreiheit. Sie sollen Apps künftig einfacher außerhalb von Apples App Store herunterladen können. Auch beim Bezahlen bekommen sie mehr Möglichkeiten: Entwickler können auf Angebote und Bezahlwege außerhalb des App Stores verweisen. Dadurch könnten Nutzer beispielsweise günstigere Preise oder Abonnements finden, die nicht über Apples Bezahlsystem abgewickelt werden.

EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen

Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.

Apple gilt nach den EU-Regeln als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

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