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You are at:Home»Finanzen»Alkohol, Steuererklärung, Landtagswahlen: Änderungen im September
Finanzen

Alkohol, Steuererklärung, Landtagswahlen: Änderungen im September

wochentlich.deBy wochentlich.de18 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit, muss er das Produkt künftig mit dem Garan-Label kennzeichnen. Darauf ist auf einen Blick zu sehen, wie viele Jahre das Produkt einwandfrei funktionieren soll – und dass es der Hersteller im Fehlerfall kostenlos repariert oder ersetzt.

Härtere Regeln gegen Greenwashing

Wer sein Produkt als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ bewirbt, muss das ab dem 27. September auch belegen können – sonst drohen Abmahnung oder Schadenersatz. Grundlage ist die europäische Empco-Richtlinie, die in Deutschland über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb umgesetzt wird.

Konkret bedeutet das: Umweltaussagen müssen klar, objektiv und öffentlich überprüfbar sein und regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft werden. Auch Zukunftsversprechen wie „Treibhausgasneutralität bis 2030“ sind nur noch erlaubt, wenn sie mit einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan hinterlegt sind.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen zudem nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Wer bisher mit vagen grünen Versprechen geworben hat, muss seine Kommunikation also grundlegend überdenken.

Neue Meldepflicht für Sicherheitslücken

Smartphones, Router, smarte Haushaltsgeräte, Saugroboter, Passwortmanager – wer solche vernetzten Produkte herstellt, hat ab dem 11. September neue Pflichten. Der europäische Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Sicherheitsvorfälle bei ihren Produkten zu melden. Zuständig ist eine zentrale EU-Meldeplattform.

Die Fristen sind eng: Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden muss eine erste Warnung eingehen, nach 72 Stunden folgen genauere Informationen über Art und Ausmaß des Vorfalls sowie ergriffene Gegenmaßnahmen. Einen Monat später ist ein ausführlicher Abschlussbericht fällig.

Für Verbraucher bedeutet das: Wer ein vernetztes Gerät nutzt, kann künftig schneller erfahren, wenn eine Sicherheitslücke aktiv ausgenutzt wird, und bekommt eher Hinweise, was zu tun ist.

Vernetzte Produkte müssen Datenzugriff ermöglichen

Wer ab dem 12. September ein vernetztes Produkt neu auf den EU-Markt bringt, muss sicherstellen, dass Nutzer direkt und kostenlos auf die vom Gerät erzeugten Daten zugreifen können. Der Zugriff muss einfach und sicher möglich sein – entweder direkt über das Gerät selbst oder über den Hersteller. Nutzer können außerdem verlangen, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben werden, etwa an andere Dienstleister.

Das Prinzip heißt „Access by Design“: Datenzugang soll nicht nachträglich eingebaut werden, sondern von Anfang an Teil der Produktentwicklung sein.

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